Urteil:Auslands-Bafög schon ab dem ersten Semester

Der Europäische Gerichtshof sieht mit den bisherigen Bafög-Regelungen die Mobilität der Studenten behindert. Deshalb muss die Finanzierung eines kompletten Studiums im Ausland künftig einfacher werden.

Deutschen Studenten muss künftig auch bei einem komplett im EU-Ausland absolvierten Studium Bafög gewährt werden. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.

Wenn Absolventen das Studium im Ausland verbringen, haben sie laut EuGH Anspruch auf Bafög. (Foto: Foto: dpa)

Der EuGH gab damit den Klagen von zwei Studentinnen statt, deren Bafög-Anträge für den Besuch von Universitäten in Großbritannien und den Niederlanden abgelehnt worden waren. Das Deutsche Studentenwerk begrüßte das Urteil.

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann Auslands-Bafög nur dann gezahlt werden, wenn der Antragsteller die fragliche Ausbildung in Deutschland begonnen und dort mindestens ein Jahr lang verfolgt hat.

Der EuGH erklärte, diese Erfordernis bringe Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und mögliche Verzögerungen der Ausbildung mit sich und könne junge Menschen daher von einem Studium im EU-Ausland abhalten. Durch die strittige Gesetzesbestimmung werde daher die Freizügigkeit der Studenten in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Der EuGH fügte allerdings hinzu, die Zahlung von Auslands-Bafög könne durchaus von einer gewissen Verbundenheit der Antragsteller mit der deutschen Gesellschaft abhängig gemacht werden. Eine der beiden Klägerinnen, eine deutsche Staatsbürgerin offenbar walisischer Herkunft, war unmittelbar nach dem Abitur nach Großbritannien gezogen und hatte dort als Au-pair gearbeitet, ehe sie in Deutschland Bafög für ihr Studium an einer britischen Universität beantragte.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das ist ein guter Tag für alle Bafög-Geförderten", erklärte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde in Berlin. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz müsse nun umgehend geändert werden. Das DSW wies allerdings darauf hin, dass Auslands-Bafög zunächst stets nur für ein Jahr bewilligt und maximal für fünf Semester ausgezahlt wird.

(AP)

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