In vielen Branchen ist unbezahlte Mehrarbeit selbstverständlich. Martina Perreng, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, über die freiwillige Selbstausbeutung.
Mehr als fünfzig bezahlte Überstunden hat der deutsche Arbeitnehmer im Schnitt im vergangenen Jahr geleistet. Die Zahl der tatsächlichen Überstunden ist mindestens doppelt so hoch, denn in vielen Branchen ist unbezahlte Mehrarbeit üblich. Arbeitgeber sehen darin ein Zeichen des Wirtschaftswachstums. Martina Perreng, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, betrachtet die Entwicklung eher kritisch.
Juristin Martina Perreng: "Wer hofft, einen festen Vertrag zu bekommen, nimmt Zumutungen in Kauf:" (© Foto: Privat)
Anzeige
SZ: Sind Überstunden heute in den meisten Unternehmen nicht normal?
Martina Perreng: Gerade neuen Mitarbeitern und Berufseinsteigern wird suggeriert, dass Überstunden selbstverständlich seien. In vielen Verträgen steht, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Wer froh ist, eine Stelle gefunden zu haben, wird solche Klauseln akzeptieren, obwohl sie dem Transparenzgebot widersprechen. Nicht normal ist, dass Beschäftigte durch Überstunden ihr Gehalt aufbessern müssen, um überhaupt anständig leben zu können.
SZ: Welche Rolle spielt die Flexibilisierung der Arbeitszeit?
Perreng: In der Softwareentwicklung oder im Bereich Multimedia liegen Gleitzeit oder sogenannte Vertrauensarbeitszeit im Trend. Die Folge ist häufig ein höherer innerbetrieblicher Wettbewerb. Nur wer freiwillig länger bleibt, gilt als engagiert. Wer dagegen pünktlich geht, macht sich tendenziell überflüssig. Viele Überstunden, die eigentlich bezahlt werden müssten, fallen so unter den Tisch.
SZ: Wie sinnvoll sind Arbeitszeitkonten?
Perreng: Durch die Verlängerung der Arbeitszeit auf 67 Jahre nimmt die Bedeutung von Langzeitkonten, auf denen Zeit gespart wird, um früher in Rente zu gehen, zu. Problematisch ist, dass die Beschäftigten oft nicht frei über ihre angesparte Zeit verfügen können und viele Konten nur für die betriebliche Flexibilität genutzt werden. Wer hundert oder mehr Stunden auf einem Jahreskonto angesammelt hat, kann diese oft nicht abfeiern. Außerdem sind viele Konten nicht gegen Insolvenz gesichert.
SZ: Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass maximal zehn Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Bietet es genug Schutz?
Perreng: Verstöße gegen das Gesetz sind nur schwer zu ahnden, denn welcher Arbeitnehmer zeigt schon seinen Arbeitgeber an? Es wäre zu begrüßen, wenn das Gesetz Überstunden generell verbieten oder zumindest eine Höchstgrenze bei Mehrarbeit bestimmen würde, etwa nicht mehr als zehn Stunden im Monat.
SZ: Wie kann man sich wehren?
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Christopher Lee zum 90.
@ Trobare
Das weiß ich auch per Definition. Nur jetzt zeigen Sie mir mal auch nur eine relevante Schicht bei den Situationen die ich geschildert habe, in der auch nicht nur 1 Mann mehr Stunden leisten wird. Schön kurz und kompakt der Kommentar aber leider überflüssig. Und wenn man die sozialen Berufe wie Krankenschwestern und Ärzte dazunimmt.. dann glaub ich wird Ihnen eine Nachtschwester gern erzählen ob die genau nur nach Schichtplan arbeitet und Punkt Schichtwechsel nach Hause geht..
@ Hawkind
Von der Theroie her hast du recht. BetrVG und Betriebsrat gründen ist schön und gut. Tatsache ist aber das es gerade in kleineren Betrieben (sag jetz mal bis ca. 15 leute) es zwar möglich ist einen Betriebsrat zu wählen und zu installieren, aber dazu muß sich die Belegschaft erstmal trauen. Und im Handwerksbetrieb oder ner Arztpraxis oder nem Ingenieurbüro ist dieser Gegenwind der dann von AG-Seite kommt für die AN so bedrohlich das sie es sich in den wenigsten Fällen trauen. Denn da kennt der Chef noch persönlich jeden.. (Ich weiß von was ich rede.. habe da ein paar Firmen bereits erlebt..)
Für die ganzen Gewerkschafter, Lehrer, Beamten, Journalisten und sonstigen Fachleute, an denen die Realität des Aufschwungs in Deutschland scheinbar vorbeigegangen ist:
Ich bin ein junger Ingenieur und habe als unfreiwillig scheinselbständiger im letzen Jahr innerhalb von acht Monaten über 350 Überstunden erarbeitet. Diese Überstunden beruhen auf einer überschreitung der vereinbarten Basiswochenarbeitszeit von 45 Stunden. Wochenendarbeit ist natürlich selbstverständlich. Die bezahlten 45 Stunden werden niedriger vergütet, als der zzt. allgemein diskutierte Mindestlohn. Überstunden werden grundsätzlich überhaupt nicht bezahlt, weder innerhalb der Woche noch am Sonntag. Im Krankheitsfall verdiene ich als "Selbständiger" natürlich überhaupt kein Geld. Ein Urlaubsanspruch existiert nicht. Urlaub kann grundsätzlich nur über die, die 45 Stunden Wochenarbeitszeit übersteigende Arbeitszeit erworben werden.
Jetzt werden Sie sicherlich sagen, das wäre ein trauriger Einzelfall. Dem Ist aber nicht so. Viele meiner ehemaligen Kommilitonen arbeiten unter ähnlichen Umständen, zt. sogar unentgeltlich.
Gelegentlich habe ich das Gefühl, als würden solche Zustände nur im "Prekariat" vermutet. Tatsächlich habe sie längst den Markt der Akademiker erreicht. Und wie sagt Frau Perreng ganz richtig:
Um sich zu wehren, fehlt Arbeitnehmern die Marktmacht.
Das ist meine berufliche Realität 2008!
dass er gegen ein Gesetz unserer freiheitlich demokratischen Verfassung "anfärbt".
Das BetrVG ist ja nicht lediglich eine Meinung sondern ein sehr gutes Gesetz, das von seinen Vätern mit gutem Grund und gründlich durchdacht in die Welt gesetzt wurde.
Und: Hätten wir dies Gesetz nicht, gäbe es so gut wie keine Gewerkschaften (auch sie bedürfen der Betriebsverfassung, um im Betrieb ein Bein auf die Erde zu kriegen..) und wir hätten die 55 bis 60 Stunden Woche - zur Bezahlung einer Halbtagsstelle, wir hätten insgesamt "Wildwest" - und völlig überlastete Arbeitsgerichte, da es zu vielen Willkürkündigungen kommen würde. Selbst eher arbeitgeberfreundliche Arbeitsrichter sind der Auffassung, daß es schon Sinn macht mit der Mitbestimmung. Dies war und ist eine Stärke deutscher Betriebe, da auf diese Weise auch Arbeitskämpfe vermieden werden können.
Wer die betriebliche Mitbestimmung angreifen will, mit dem lege ich mich leidenschaftlich an.
Ein wenig Demokratie im Betrieb muss sein.
Betriebsrat wählen - und zwar Leute von denen man weiss daß Sie eine Meinung haben und dazu stehen und die Konflikte nicht scheuen.
Diese Arbeitszeitangelegenheiten sind (mit ziemlich starken Karten für den Betriebsrat) im § 87 Betriebsverfassungsgesetz geregelt und ich weiss aus eigener Erfahrung daß das Management spätestens nach einem Beschlussverfahren, einer Einigungsstelle und Androhung einer einstweiligen Verfügung ziemlich schnell vernünftig wird und sich zu einer fairen Regelung in Form einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat bereit findet.
Aus meinen Erfahrungen kann ich es den Arbeitnehmern die ihnen gesetzlich zustehende Arbeitnehmervertretung zu wählen und das betriebliche Geschehen nicht einer Kaste von überheblichen Management-Funktionären zu überlassen.
Wir leben in einer Demokratie und so soll das auch bleiben!
Überstunden ≠ Nachtschicht
Paging