Studieren im Ausland:Vater Staat zahlt mit

Auch für einen Studienaufenthalt im Ausland gibt es Bafög.

Wer Bafög bezieht, kann nach zwei Semestern an einer deutschen Hochschule sein Studium an einer beliebigen Universität in einem Land der Europäischen Union fortführen. Dabei kann bis zum Studienabschluss gefördert werden. Die zwei Startsemester in Deutschland sollen dazu dienen, dass sich Studienanfänger im Inland mit dem Studium vertraut machen, bevor sie ins Ausland gehen.

Für Studienaufenthalte außerhalb der EU werden Auslandszuschläge, die von Land zu Land verschieden sind, auf den Fördersatz aufgeschlagen. Gefördert wird aber nur, wenn schon Grundkenntnisse während des Studiums in Deutschland erworben wurden, die Leistungen auf die Ausbildung im Inland angerechnet werden können und der Aufenthalt mindestens sechs Monate dauert. Außerdem muss der Student die Unterrichts- und Landessprache beherrschen. Die Förderung berücksichtigt Studiengebühren, erhöhte Lebenshaltungskosten, Reisekosten und einen Krankenversicherungszuschlag.

Wegen der höheren Fördersätze beim Auslands-Studium können auch Studenten förderberechtigt sein, die in Deutschland kein Bafög bekommen.

Man sollte den Antrag auf Auslands-Bafög so früh wie möglich einreichen, damit der geplante Auslandsaufenthalt nicht an bürokratischen Hürden scheitert: Spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandaufenthaltes sollte der Antrag bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung eintreffen.

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