Studiengebühren:Die Pläne der Bundesländer

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Bezahlen fürs Studium: In einigen Ländern ist das schon beschlossene Sache.

Stefan Wolf

Studiengebühren kommen, so viel ist sicher. Die ersten Bundesländer werden im Wintersemester 2006/2007 Gebühren einführen. 500 Euro werden für die Studierenden dann fällig.

Allgemeine Studiengebühren werden kommen in:

Bayern:

Hier werden vom Sommersemester 2007 an allgemeine Studiengebühren eingeführt. 500 Euro pro Semester werden es sein.

Eine soziale Abfederung soll durch Darlehenslösungen gewährt werden.

Seit dem Sommersemester 1999 gibt es bereits Gebühren für das Zweitstudium (500 Euro pro Semester bei abgeschlossenem Erststudium). Eine Ausnahme gibt es auch: Das Zweitstudium ist kostenlos, wenn es auf dem Erststudium aufbaut.

Seit dem Wintersemester 2004/2005 ist pro Semester ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester fällig.

Seit dem Wintersemester 2005/2006 müssen schon die Langzeitstudenten Gebühren zahlen: 500 Euro pro Semester. Als Langzeitstudent gilt, wer mehr als drei Semester über der Regelstudienzeit liegt.

Studieren in Bayern  Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft

Baden-Württemberg:

Vom Sommersemester 2007 an müssen die Studenten 500 Euro pro Semester zahlen. Ein entsprechender Gesetzentwurf muss noch bis Anfang des nächsten Jahres das Kabinett durchlaufen.

In diesem Gesetzentwurf sind Ausnahmen enthalten, zum Beispiel für chronisch Kranke, Behinderte oder Eltern mit Kindern unter acht Jahren.

Wer die Gebühren nicht selbst aufbringen kann, erhält ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen. Der Zinssatz soll bei ca. sechs Prozent liegen. Das Darlehen muss nach zwei Jahren - sofern das Einkommen über 1060 Euro netto monatlich liegt - zurück gezahlt werden.

Seit 1989 gibt es in Baden-Württemberg Studiengebühren für Langzeitstudenten. Sind Studierende fünf Semester über der Regelstudienzeit müssen sie 511 Euro Semesterbeitrag berappen.

Der derzeitige Verwaltungskostenbeitrag liegt bei 40 Euro pro Semester.

Studieren in BaWü  Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Nordrhein-Westfalen:

Im Wintersemester 2006/2007 müssen Studienanfänger, im Sommersemester 2007 alle Studierenden, Studienbeiträge entrichten. Ein Studienbeitragsgesetz ist in Vorbereitung.

Ob und in welcher Höhe Studienbeiträge erhoben werden, entscheidet jede einzelne Hochschule für sich. Die Obergrenze liegt bei 500 Euro pro Semester.

Zu Zeit gibt es ein Studienkontengesetz, eingeführt durch die Vorgängerregierung. Studienkonten bekommen alle Studenten seit dem Sommersemester 2004. Auf diesem Konto sind 200 Semesterwochenstunden (SWS) gutgeschrieben. Jedes Semester wird ein fester Betrag von dem Konto abgebucht. Die Studenten können das 1,5-fache der Regelstudienzeit kostenlos studieren. Ist die Zeit vorbei, und das Konto sozusagen leer, dann müssen sie 650 Euro pro Semester bezahlen. Diese Regelung wird zum Sommersemester 2007 außer Kraft gesetzt.

Studieren in NRW  Innovationsministerium

Niedersachsen:

Zum Wintersemester 2006/2007 wird es allgemeine Studiengebühren geben, zumindest für die Erstsemester. Alle anderen Studenten müssen erst vom Sommersemester 2007 an 500 Euro pro Halbjahr bezahlen.

Ein Kreditmodell zur Finanzierung des Studiums wurde erarbeitet.

Zur Zeit gibt es Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester. Liegen die Studenten vier Semester über der Regelstudienzeit, so müssen sie zahlen.

Alle 25 Hochschulen des Landes wollen die Gebühren einführen.

In Niedersachsen gibt es Verwaltungskostenbeiträge. Diese unterscheiden sich aber an den Universitäten.

Studieren in Niedersachsen  Koordinierungsstelle für die Studienberatung

Saarland:

Das kleinste Bundesland Deutschlands ist gleichzeitig das erste, welches die Möglichkeit Studiengebühren zu erheben, gesetzlich geschaffen hat. Seit 2004 kann die Universität des Saarlandes Gebühren für grundständige Studiengänge verlangen.

Erstmals sollen Studierende zum Wintersemester 2007/08 Studiengebühren zahlen. Dabei soll ein Stufenmodell für das Regelstudium gelten: 300 Euro in den ersten beiden Semestern, dann 500 Euro.

Derzeit erheben die saarländischen Hochschulen Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester.

Die Studierenden zahlen bei der Neueinschreibung Beiträge zum Studentenwerk und zur Studentenschaft sowie eine Chipkartengebühr in Höhe von insgesamt 130 Euro pro Semester.

Studieren im Saarland  Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft

Hamburg:

Vom Sommersemester 2007 an werden auch in Hamburg Studiengebühren erhoben. Sie liegen bei 500 Euro im Semester.

Außerdem werden der Semesterbeitrag (für das HVV-Semesterticket, das Studierendenwerk und die Verfasste Studierendenschaft) sowie der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro erhoben.

Wer die Gebühren nicht selbst aufbringen kann, erhält ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen. Der Zinssatz soll bei unter fünf Prozent liegen.

Studieren in Hamburg  Behörde für Wissenschaft und Gesundheit

Hessen:

Hessens Landresregierung hat ein Studiengebühren-Gesetz in den Landtag eingebracht.

Demnach sollen die Studierenden ab Herbst 2007 Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen.

Gebühren für Langzeitstudenten gibt es bereits. Diese werden je nach Semesteranzahl gestaffelt: Bei bis zu vier Semestern über der Regelstudienzeit ist das Studium noch kostenlos. Ab fünf Semestern über der Regelstudienzeit kostet es 500 Euro pro Semester, ab sechs Semestern über der Regelstudienzeit 700 Euro pro Semester und ab sieben Semestern über der Regelstudienzeit 900 Euro pro Semester.

In Studiengängen, für die sechs oder sieben Semester als Regelstudienzeit vorgesehen sind, verschieben sich die Zahlungsfristen um ein Semester nach vorn.

Gebühren für das Zweitstudium gibt es auch: 500 Euro pro Semester.

In Hessen bezahlen Studierende seit dem Sommersemester 2004 einen Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester.

Studieren in Hessen  Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

>>> Auf den folgenden Seiten: Welche Bundesländer noch abwarten und welche Studiengebühren ablehnen.

Folgende Bundesländer denken über Studiengebühren nach:

Thüringen

Allgemeine Studiengebühren sollen nicht in dieser Legislaturperiode, die bis Herbst 2009 geht, eingeführt werden.

Die Landesregierung stehe sozial verträglichen Studiengebühren, die direkt an die Hochschulen fließen, aber offen gegenüber. Man wolle die Entwicklung in den Ländern, in denen Studiengebühren eingeführt werden, abwarten, so Detlef Baer, Pressesprecher des Kultusministeriums.

Seit Herbst 2004 gibt es Gebühren für Langzeitstudenten. Studenten mit vier Semestern über der Regelstudienzeit müssen 500 Euro pro Semester bezahlen. Daraufhin haben sich, laut Baer, 2.500 Studenten exmatrikuliert. 5.000 Bescheide waren verschickt worden.

In Thüringen zahlen die Studenten einen Semesterbeitrag an die Studentenwerke. Dieser ist für jede Hochschule unterschiedlich.

Studieren in Thüringen  Kultusministerium

Sachsen-Anhalt:

Die Landesregierung hat sich für Studiengebühren ausgesprochen. Wie Jens Antefuhr vom Kultusministerium sagt, sei entscheidend, dass die Aufnahme eines Studium auch künftig nicht von den finanziellen Verhältnissen der Eltern abhängen darf. "Was den Zeitpunkt der Einführung von Beiträgen betrifft, wird Sachsen-Anhalt die Entwicklung in anderen Ländern beobachten und auswerten", sagt Antefuhr.

Deren gesetzliche Regelungen, einschließlich der Höhe von Beiträgen und der Befreiungstatbestände, werden auch die weiteren Überlegungen in Sachsen Anhalt mitbestimmen.

Derzeit werden in Sachsen-Anhalt Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Ab einer Überschreitung von mehr als vier Semestern der Regelstudienzeit sind diese zu zahlen.

Verwaltungsgebühren werden derzeit durch die Hochschulen nicht erhoben.

Studieren in Sachsen-Anhalt  Kultusministerium

Schleswig-Holstein:

Die schwarz-rote Regierung in Schleswig Holstein, will die Einführung von Studiengebühren in den anderen norddeutschen Bundesländern Niedersachsen, Hamburg und Bremen erst einmal abwarten.

Langzeitstudiengebühren gibt es nicht.

Verwaltungskostenbeiträge werden nur erhoben, wenn sich Studierende verspätet anmelden. Sonst nicht.

Studieren in Schleswig Holstein  Ministerium für Wissenschaft

>>> Auf der folgenden Seite: Welche Bundesländer zunächst keine Studiengebühren erheben werden.

Die folgenden Bundesländer wollen zunächst keine allgemeinen Studiengebühren erheben:

Mecklenburg-Vorpommern

Nach § 6 des Landeshochschulgesetzes ist das Studium gebührenfrei. Eine Einführung von Studiengebühren ist daher nicht vorgesehen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung gibt es auch keine Langzeitstudiengebühren.

Die Hochschulen können Gebühren, Beiträge und Entgelte erheben. Aufgrund eigener Hochschulgebührensatzungen erhebt die Fachhochschule Stralsund für die Rückmeldung von Studierenden 11 Euro und die Hochschule Wismar sowie die Uni Greifswald je 10 Euro. Die anderen Hochschulen des Landes erheben keine Rückmeldegebühren.

Studieren in MV  Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Rheinland-Pfalz

Hier gibt es keine Studiengebühren für das Erststudium. "Wir beabsichtigen nicht, Gebühren einzuführen. Wir wollen weiter ein gebührenfreies Studium garantieren", so Michael Au, der Pressesprecher des Ministeriums für Wissenschaft. Das sei in einem Kabinettsbeschluss festgelegt.

Allerdings werden, überschreitet ein Student die Regelstudienzeit um das 1,75-fache, Langzeitstudiengebühren erhoben. Diese betragen 650 Euro pro Semester. Die Studienkonten wurden im Wintersemester 2004/2005 eingeführt.

Außerdem wird überlegt, Gebühren für Studierende einzuführen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Studieren in RLP  Ministerium für Wissenschaft und Weiterbildung

Sachsen

In Sachsen sind keine allgemeinen Studiengebühren geplant, so das Presseamt des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Auch Langzeitstudiengebühren gibt es nicht: Die Prüfungsordnung besagt, dass Studierende automatisch exmatrikuliert werden, wenn sie länger als vier Semester über der Regelstudienzeit studieren.

Studieren in Sachsen  Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft

Berlin

In Berlin gibt es keine Planungen für Studiengebühren, das hat die rot/rote Landesregierung bis zum Ende ihrer Legislaturperiode (Ende 2006) strikt ausgeschlossen. Was danach kommt, ist unklar.

Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 50 Euro pro Semester - für Rückmeldung und Immatrikulation.

Studieren in Berlin  Senatsverwaltung Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brandenburg

Derzeit gibt es keine Planungen für allgemeine Studiengebühren.

Es gibt auch sonst keine Studiengebühren und auch keine Langzeitstudiengebühren. Der Verwaltungskostenbeitrag liegt bei 50 Euro (für Immatrikulation und Rückmeldung).

Studieren in Brandenburg  Ministerium für Wissenschaft und Forschung

>>> Auf der nächsten Seite: Ein Sonderfall

Bremen:

Gebühren werden erstmals zum Wintersemester 2006/2007 erhoben. Hier entscheidet der Wohnsitz, ob man zahlt:

Anfang Oktober soll ein Studienkontengesetz verabschiedet werden. Wer seinen Wohnsitz in Bremen hat, bezahlt keine Studiengebühren. Alle, die keinen Wohnsitz in Bremen haben, zahlen ab dem dritten Semester 500 Euro pro Semester. Außerdem gibt es Langzeitstudiengebühren ab dem 14. Semester: 500 Euro.

Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Diese gelten für Studierende, die beurlaubt sind, die Leistungen nach Bafög erhalten, die Kinder zu erziehen haben oder die gewählte Vertreter in Organen der Hochschule, des Asta oder des Studentenwerkes sind.

Außerdem können Studiengebühren gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn die Zahlung der Gebühren eine unbillige Härte darstellt (bei Behinderung, schwerer Erkrankung, Folgen einer Straftat oder wirtschaftlicher Notlage während der Abschlussprüfung).

Studierende, die ihr Studium vorzeitig beenden, können das verbleibende Guthaben innerhalb von zehn Jahren für Studien- und Weiterbildungsangebote der bremischen Hochschulen nutzen.

Die CDU möchte im Falle eines Sieges bei der Landtagswahl 2007 allgemeine Studiengebühren einführen.

In Bremen betragen die Verwaltungskosten 50 Euro pro Semester.

Studieren in Bremen  Senator für Bildung und Wissenschaft

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