Mit einem Stundenlohn von nur 1,30 Euro hat ein Altenheim einen Praktikanten abgespeist. Er erstritt sich vor Gericht eine Lohnnachzahlung - und erhält nun 10.000 Euro.
Einem als Praktikant ausgebeuteten jungen Mann ist vom Kieler Arbeitsgericht eine Lohnnachzahlung von gut 10.000 Euro zugesprochen worden. Da zwischen ihm und einem Altenheim ein Arbeitsverhältnis bestand, war die vereinbarte Bezahlung von 200 Euro pro Monat sittenwidrig und stellte unzulässigen Lohnwucher dar, wie das Gericht mitteilte. "Nicht jeder als Praktikant bezeichnete Beschäftigte ist auch ein solcher", entschieden die Richter.
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Pfleger im Altenheim: 200 Euro pro Monat sind sittenwidrig und stellen unzulässigen Lohnwucher dar. (© Foto:)
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Ein Praktikant werde in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Der Ausbildungszweck stehe im Vordergrund.
Überwiege jedoch die für den Betrieb erbrachte Arbeitsleistung gegenüber der Ausbildung, so sei der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und als solcher zu bezahlen, begründete das Gericht sein bereits Ende November gefälltes Urteil.
Kein Ausbildungsvertrag
Der junge Mann schloss laut Gericht mit einem Altenheim 2007 für ein knappes Jahr einen sogenannten Praktikantenvertrag. Für den Anschluss sei ihm eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht gestellt worden. Der Vertrag habe eine Anwesenheitszeit von 38,5 Stunden pro Woche und einen monatlichen Lohn von 200 Euro vorgesehen.
Als der Mann nach Ende des Praktikums jedoch keinen Ausbildungsvertrag bekam, klagte er für die Vertragslaufzeit die für einen Wohnbereichshelfer übliche Vergütung von 1.286 Euro im Monat ein, insgesamt 10.317 Euro.
Klage stattgegeben
Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt, weil es sich bei der Vereinbarung um ein Arbeitsverhältnis handelte. Es komme nicht auf den Vertragswortlaut sondern die praktische Durchführung an.
Der junge Mann sei in den Dienstplänen geführt und weisungsgebunden gewesen. Auch stellte das Gericht ein Missverhältnis zwischen der Dauer der eigentlichen Ausbildung zum Altenpflegehelfer und des angeblichen Praktikums fest.
Das betroffene Seniorenheim hat laut Flensburger Tageblatt gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Betreiber weist den Vorwurf des Lohnwuchers und der Ausbeutung demnach zurück. (Aktenzeichen 4 Ca 1187d/08)
(ap/bön)
"An der "fürstlichen Entlohnung eines sog. "Praktikanten" mit 1,30 pro Stunde (=sittenwidrig) kann' s wohl kaum liegen."
Und da sind die Zivis nicht mitgerechnet, die auch ähnlich wenig kosten! Und aus meiner Erfahrung in einer solchen Einrichtung kann man für 1-3 Zivis locker eine Vollzeitstelle einrichten. Mancher Vollzeitarbeiter in meiner Zivi-Einrichtung wäre auch locker durch einen gut motivierten Zivi zu ersetzen gewesen...
... warum in deutschen Altenheimen etwa doppelt so hohe Kosten entstehen wie in österreichischen Altenheimen.
An der "fürstlichen Entlohnung eines sog. "Praktikanten" mit 1,30 pro Stunde (=sittenwidrig) kann' s wohl kaum liegen.
In Österreiuch werden die meisten Altenheime von den jeweiligen Bundesländern betrieben.
In Deutschland haben Caritas, Diakonie, Rostes Kreuz und Arbeiuterwohlfahrt die Altenpflege fest im "überteuerten Würgegriff".
Es wäre interessant zu erfahren, welches dieser "Schweinderl" derartig fürstlich besoldet um den eigenen Gewinn als "Wohlfahrtsorganisation" zu mehren.
Hm... ich hab als Zivi für ähnlichen "Lohn" gearbeitet, zuletzt unter 10 Euro am Tag bei 35 Stunden pro Woche. Klar kann man das nicht direkt vergleichen, aber sittenwidrig finde ich das allemal... wie den gesamten unsäglichen Zivildienst.
Aber gut, dass hier wenigstens mal einer der anderen frechsten Ausbeuter die rote Karte bekommen hat!
...möchte nicht wissen, wie da mit den Alten im Heim umgengangen wird. Da wird wohl auch an jedem Cent gespart..
Es entbehrt nicht einer gehörigen Portion Chuzpe, wenn ein Unternehmen bei der oben geschilderten Sachlage auch noch die Stirn hat in die Berufung zu gehen! Wenn bei derartigem Ausbeuten der oder die Schuldigen noch eine entsprechende Strafzahlung obendrein erfolgen würde, wäre das nicht mehr als recht und billig! Es hätte vielleicht noch eine abschreckende Wirkung. Man fragt sich, wie wird mit den Heimbewohnern umgegangen. Wenn gegen ein Pflegeheim derart vorgegangen wurde, stellt sich schon die Frage, ob es nicht notwendig ist, dieses Heim einer verstärkten Beobachtung zu unterziehen.
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