Schutz vor Missbrauch:Gefährliche Erzieher

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Es ist der Albtraum aller Eltern: Ein netter Erzieher kommt in die Kita, die Kinder lieben ihn - doch dann stellt sich heraus, dass er pädophile Neigungen hat. Ein neues Führungszeugnis soll Kinder besser schützen.

F. Berth

Das ist der Albtraum aller Eltern: Ein netter Erzieher bekommt einen Job in einer Kindertagesstätte; alle kleinen Mädchen und Jungen finden ihn sympathisch - doch nach wenigen Monaten stellt sich heraus, dass der Mann im Internet mit kinderpornographischen Bildern handelt. In Eschborn, einer Kleinstadt bei Frankfurt am Main, geschah genau das: Ein 44-Jähriger erhielt im Januar 2008 in einem kommunalen Kindergarten eine Halbtagsstelle; sechs Monate später wurde er verhaftet, weil er im Internet Kinderpornographie angeboten hatte. Die Eltern waren entsetzt; nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt fanden sich bisher allerdings keine Hinweise, dass der Mann auch Kinder aus der Kita missbraucht hätte.

Schaukelndes Kind: Das "erweiterte Führungszeugnis" soll vor Missbrauch schützen. (Foto: Foto: ddp)

Fälle wie diesen hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor Augen, wenn sie sich für ein "erweitertes Führungszeugnis" einsetzt. Es soll ermöglichen, diejenigen genauer zu überprüfen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Denn bisher "können sich Menschen mit pädophilen Neigungen ganz gezielt Arbeitsfelder mit Kontakten zu Kindern und Jugendlichen suchen", kritisierte Zypries am Dienstag in Berlin.

Zeugnis für Sporttrainer und Bademeister

Das derzeit übliche Führungszeugnis, das jeder Arbeitgeber von einem Bewerber verlangen kann, listet nur Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen auf. Weniger schwere Delikte werden nicht erwähnt. Zwar gilt schon seit 1998 eine Ergänzung: Seitdem werden schwere Sexualdelikte wie sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung auch dann ausgewiesen, wenn die vom Gericht verhängten Strafen niedriger sind. Doch der Handel mit kinderpornographischen Bildern, der in den letzten Jahren zu Hunderten Strafverfahren und Schuldsprüchen geführt hat, zählt bisher nicht dazu. Das "erweiterte Führungszeugnis" soll dies ändern.

Das neue Zeugnis wird nur an Menschen ausgegeben, die beruflich häufig mit Kindern zu tun haben. Dazu zählen nach Plänen des Justizministeriums Erzieher und Mitarbeiter der Jugendämter, aber auch Sporttrainer und Bademeister. Schon im Januar soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beraten; auch die Länder sind mit dem Vorschlag einverstanden: Der Vorsitzende der Länder-Justizministerkonferenz, der Niedersachse Bernd Busemann (CDU), hatte kürzlich Ähnliches angekündigt.

Unruhe in der Szene

Der Journalist Manfred Karremann, der ein Jahr lang verdeckt in der Szene der Pädophilen recherchiert hat, geht davon aus, dass das neue Gesetz für Unruhe sorgen wird: "Die Pädophilen diskutieren jede Gesetzesänderung akribisch." Er könne sich vorstellen, sagt Karremann, dass Einzelne klar erkennen, dass sie mit einem "erweiterten Führungszeugnis" keine Chance auf manche Jobs in der Nähe von Kindern hätten und sich deshalb gar nicht bewerben würden.

Den Fall von Eschborn hätte freilich auch das neue Gesetz nicht verhindert. Denn der Täter hatte, als er seinen Job antrat, ein "blankes Führungszeugnis", wie eine Staatsanwältin sagt: Er war in keinem Fall rechtskräftig verurteilt, also hätte auch ein "erweitertes Führungszeugnis" keinen Hinweis auf Pädophilie gegeben. Zwar hatten die Ermittler den Computer des Mannes schon im Sommer 2006 beschlagnahmt, doch bis die Fahnder das Gerät analysiert hatten, vergingen anderthalb Jahre. Allerdings: Wenn der Mann demnächst von einem Frankfurter Gericht verurteilt wird, kann dies jeder Arbeitgeber in seinem Führungszeugnis nachlesen.

© SZ vom 27.11.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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