Zentral ist das Vertrauen
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Doch alles Kleben und Skandieren half nichts: Im vergangenen Sommer lehnte das Arbeitsgericht Berlin Emmelys Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber ab. In der Urteilsbegründung heißt es: "Betrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt." Zudem könne nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern schon der schwerwiegende Verdacht, Grund zur außerordentlichen Kündigung sein.
Tatsächlich hat die Verdachtskündigung in Deutschland eine lange Tradition. Die zentrale Argumentationslinie des Bundesarbeitsgerichts ist das Vertrauen. Anders als im Strafrecht gilt deshalb im Arbeitsrecht nach ständiger Rechtsprechung weder die Beweispflicht noch der Geringfügigkeitsgrundsatz. So wurde etwa 1984 im sogenannten Bienenstichurteil die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin bestätigt, die unerlaubt ein Stück Bienenstich gegessen haben soll.
"Skandalös" findet Benedikt Hopmann, Anwalt der Klägerin, das. "So eine Verdachtskündigung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip und der daraus abgeleiteten Unschuldsvermutung nicht vereinbar." Wenn nötig will er mit seiner Mandantin bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Doch so weit, hofft Barbara E., wird es nicht kommen. Sie will endlich wieder arbeiten - als Kassiererin bei Kaiser's.
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(SZ vom 24.2.2009/bön)
Wettmanipulation im Fußball
weder bei der gerichtsverhandlung um uns ein bild zu machen, noch bei der entlassung mit option der eigenmächtigen kündigung.
ich sehe es auch so, FAKT ist: wir wissen es nicht!
(weil ich es selbst nicht mehr lesen kann was für einfach gestrickte leute immer gleich fakt ist)
"Sollte die Angestellte seit 31 Jahren einen sehr guten Dienst erledigt haben, so hat der AG auch keinerlei Grund die Angestellte zu entlassen. "
Doch, der Grund ist das diese Frau sich gewerkschaftlich organisiert hat. Die 1,30 sind ein mehr als lächerlicher Vorwand(!) dazu. Die Summe rechtfertigt allenfalls eine Abmahnung.
"Fakt bleibt, was beweisbar ist.
Vielleicht (!) war es aber ganz anders? Vielleicht hat die Mitarbeiterin schon seit Jahren mit Pfandbons ihren Wareneinkauf verbilligt, nur konnte nichts nachgewiesen werden und nun gibt es die Möglichkeit? Vielleicht ist das Usus bei einigen Angestellten? Es gibt 100 Möglichkeiten wie der wahre Fall aussieht und weder die SZ noch der Kommentator kann wirklich alle Hintergründe einsehen."
Also was jetzt? Beweisbare Fakten oder Mutmaßungen über 100 Möglichkeiten :-/
Gruß Balldieb
So etwas macht man einfach nicht: Jemand, der über 30 Jahre im Unternehmen ist, beim Verdacht solcher Peanuts sofort zu entlassen. Auchscheint die Beweislage derart bescheiden, dass der Aufwand für Kündigungsverfahren und Neueinstellung in keinem Verhältnis dazu stehen.
Dabei gäbe es gute Möglichkeiten, niederschwelliger zu reagieren: Man kann die interne Regelung noch einmal klar machen und auch abmahnen. Nimmt man an, dass die Mitarbeiterin öfters so betrügt, dann vereinbart man mit dem Betriebsrat Überwachungsmaßnahmen. Sollte diese dann überführt werden, ist alles klar; andernfalls auch.
Das scheint nicht passiert zu sein, was man so deuten könnte, dass eine missliebige Mitarbeiterin willkürlich unter Druck gesetzt und aus dem Unternehmen gedrängt werden soll.
Und das funktioniert anscheinend hervorragend:
Gerade eine solche Kündigung ist ein Schock und führt in der Regel, wie auch in diesem Fall, zu massiven Beeinträchtigungen, zerstört Lebensentwürfe und macht krank. Das Ganze zieht sich dann über Monate bis Jahre hinweg, ohne dass die Betroffene in dieser Zeit die Chance hätte, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ohne Einkommen hat sie dann zusätzlich finanzielle Aufwendungen zu stemmen.
Sollte also der Kündigungsgrund lediglich konstruiert sein und das Management damit die Arbeitsgerichtsbarkeit zur Schikanierung der Mitarbeiterin instrumentalisieren, wäre dies ein massiver Angriff auf die psychische, physische, berufliche und finanzielle Existenz eines Menschen und damit doch etwas, das deutlich mehr als 1,30 EUR wert sein sollte.
Das Arbeitsgericht interessiert das aber nicht: Es schaut nur in eine Richtung und damit lediglich auf die 1,30 EUR und stellt fest, der (windige Marginal-)Verdacht rechtfertige den qualvollen Verlust des Arbeitsplatzes.
Dass diesem der weit gewichtigere Verdacht entgegensteht, hier könnten arbeitsrechtliche Maßnahmen willkürlich im Sinne einer indirekt körperverletzenden Nötigung und dem Diebstahl eines Arbeitsplatzes eingesetzt werden, spielt dagegen keinerlei Rolle.
Dies halte ich schlichtweg für einen Skandal!
Man kann nur hoffen, dass die oberen Gerichte diese Verhältnismäßigkeit endlich mal zurecht rücken und genau untersuchen, ob der Arbeitgeber alles getan hat, um niederschwelliger vorzugehen und den Verdacht besser zu erhärten. Falls nein, sollten die Verantwortlichen zu Schadensersatz gegenüber der armen Frau verurteilt werden, und zwar kräftig!
"Mit ähnlichem Eifer war sie allerdings auch Gewerkschafterin."
Einfach mal wirken lassen diesen Satz. Und dann mit Sinn und Verstand prüfen, was daran unvoreingenommene Berichterstattung ist und was daran Warnung vor dem Spielen mit den Schmuddelkindern.
Zum rein Juristischen: Arbeitsrecht ist in viel zu vielen Kernpunkten Richterrecht. Die sogenannte Verdachtskündigung ist der Gipfel an Schande, die in dem Bereich angehäuft wurde.
...von Kaiser's ab sofort, bis es eine offizielle Erklärung von Kaiser's gibt, dass derartige Praktiken nicht mehr vorkommen.
Selbst wenn die Dame sich wirklich um zwei verlorengegangene Pfandbons (oder einen Bienenstich, oder in einem Büro um ein paar Briefumschläge, oder oder oder) bereichert haben sollte - was bedeutet das schon im Universum eines Großkonzerns.
Ganz ganz schlimm - nicht nur für die Kassiererin selbst, sondern ebenso als Zeichen für eine völlige Kulturlosigkeit zumindest von Kaiser's - bleibt zu hoffen, dass das nicht für allzu viele deutsche Unternehmen gilt. Dass Arbeitnehmer die Dinge, mit denen sie tagtäglich zu tun haben, auch konsumieren dürfen, gehört einfach zu einem menschlichen Umgang dazu. Interessanterweise ist es in vielen Betrieben ja durchaus auch immer noch normal, das so zu handhaben - und wird, solange es nicht überhand nimmt, als Teil eines guten Arbeitsklimas angesehen.
Wollen wir Überwachung und Bespitzelung und Law and Order-Politik bei Nichtigkeiten, oder wollen wir harmonische Beschäftigungsverhältnisse - neben der menschlichen Seite nicht zuletzt auch deshalb, weil es unser Land nach vorne bringt, wenn die Leute einen zufriedenen Arbeitsalltag haben.
Erst kommt das Fressen.... - das ist zwar nix Neues, aber selten so wahr gewesen wie in einigen Situationen heutzutage.
Noch einmal und deutlich an alle Kaiser's-Managements:
ICH BOYKOTTIERE SIE AB SOFORT BIS AUF WEITERES!!!
Paging