Ein Jura-Professor aus Hannover ist der Bestechlichkeit angeklagt: Er soll Doktoranden für Geld zu Titeln verholfen und im Austausch für Sex gute Noten verteilt haben.
Simone S. hatte sich viel vorgenommen für diesen Mittwoch. Im Saal 149 des Hildesheimer Landgerichts wollte sie die Sache endlich abschließen, diese verhängnisvolle Affäre mit ihrem früheren Jura-Professor. Ein Teilgeständnis hatte sie angekündigt, ihre Anwälte hatten mit der 11. Strafkammer des Landgerichts dafür abgemacht, dass alles ganz schnell gehen würde: Aussage, Geldbuße, fertig. Aber dann wird nichts daraus, die Anwälte der anderen Mitangeklagten erwirken mit einem juristischen Winkelzug eine Unterbrechung des Verfahrens, bevor Simone S., 30, aussagen kann. Die junge Frau verlässt den Gerichtssaal weinend, alles wird sich nächste Woche noch einmal wiederholen, die Kameras, die Fotografen, die Aufregung, die Scham.
Simone S.: Sie soll sich mit Sex eine Uni-Stelle verschafft haben. (© Foto: ddp)
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Die Anklage gegen den 53-jährigen Prof. Dr. Thomas A. umfasst 76 Punkte, sie ist gut 200 Seiten dick, die Verlesung dauert mehr als eine Stunde. Zwei Staatsanwälte lösen sich beim Vorlesen ab. Die Ankläger sind überzeugt, dass sich der Jura-Professor von der Universität Hannover hat bestechen lassen, dass er Doktoranden für Geld zu ihren Titeln verholfen haben soll. In zwei Fällen soll er überdies Studentinnen bevorzugt behandelt haben, wenn die ihm sexuell entgegenkamen. Dazu gehört eben Simone S., die ebenfalls angeklagt ist, weil sie sich durch sexuelle Dienste bessere Klausurnoten und eine Anstellung als wissenschaftliche Assistentin verschafft haben soll.
Thomas A. tritt im Gericht leger auf, das Hemd unterm Sakko ist vielleicht einen Knopf zu tief geöffnet, leichter Schlafzimmerblick, überlegen. Beim Vorwurf, Studentinnen Seminarscheine angeboten zu haben, wenn sie ihm sexuell gefügig seien, schüttelt er sachte den Kopf. Er soll eine junge Frau mit einer Reise zu einem Kongress gelockt haben, mit einer anderen tatsächlich in Urlaub gefahren sein, Pauschalreise nach Tunesien. Allerdings soll der aus Bremen stammende, inzwischen in Hamburg lebende Mann sich finanziell übernommen haben, etwa mit einem Haus in einem teuren Elbvorort. Geld und Frauen, das ewige Verhängnis.
Lukratives Geschäftsmodell
Sex gegen Noten ist dabei zwar der schlüpfrigere, aber nicht der schwerwiegende Teil der Anklage gegen Thomas A. Vier Jahre Gefängnis oder mehr drohen ihm und dem mitangeklagten Betreiber eines "Instituts für Wissenschaftsberatung"aus Bergisch Gladbach für deren lukratives Geschäftsmodell. Demnach soll diese Firma mit promovierungswilligen Juristen - darunter viele Anwälte und sogar Richter - Verträge geschlossen haben. Sie bot ihnen die Vermittlung von Promotionsthemen und einen Doktorvater gleich dazu. Dafür nahm das Unternehmen Beträge um die 20.000 Euro.
69 dieser Doktoranden sollen bei Prof. Thomas A. in Hannover gelandet sein. Der habe, so die Staatsanwaltschaft, seinerseits für jeden Doktoranden einen Vertrag mit der Wirtschaftsberatungsfirma abgeschlossen. Die habe ihm in den neunziger Jahren zunächst 4000 Mark, später 2050 Euro für jeden angenommenen Doktoranden per Eilverfahren überwiesen. Bei erfolgreicher Promotion sei noch einmal der gleiche Betrag fällig gewesen. Die Dienste des Professors waren deswegen nützlich, weil all die Juristen ihre zum Teil lange zurückliegenden Staatsexamina eher schwach abgeschlossen hatten und in Hannover einen sogenannten Dispens zur Promotion brauchten, eine Ausnahmebewilligung.
13 dieser Juristen haben inzwischen ihren Dr. jur. in der Tasche und dürfen ihn wohl auch behalten. Die Arbeiten sind von Zweitgutachtern bewertet worden. Darauf baut auch die Verteidigung: Die Promotionsverfahren seien korrekt gelaufen. Der Prozess wird kommenden Mittwoch fortgesetzt.
- Anklage Doktortitel gegen Geld 06.09.2007
- Hannover Jura-Prof: Gute Noten für Sex 25.08.2005
(SZ vom 31.1.2008/bön)
Nationalteam vor der EM
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... finde diese Geschichte hanebuechen, ist in der Tendenz jedoch
leider zutreffend (wie z.B. obi0033 richtig schreibt); man sollte
auch in der Justiz mal gruendlich aufraeumen, unabhaengig von
Thema Geld, Sex ecc; ich finde es z.B. auch schon bedenklich,
wenn ein Bayerischer Staatsanwalt Steuergelder ausgeben darf,
in einem Verfahren, das er anstrengte g e g e n einen Buerger,
der in Muenchen g e g e n die NPD demonstrierte... Natuerlich
sind z.B auch die einzelnen Begriffe "bayerisch", "CSU", "katholisch"
von neutraler Art, nur dass im Falle des Transrapids Bayerische,
katholische CSU Richter bzw. mit der Rechtsprechung befasste
Personen die Buergeransinnen gegen den Transrapid, also ein
Ansinnen gegen den Staat zulassen, ist doch eher unwahrscheinlich...
Uebrigens, in Italien sollen einer serioesen Statistik nach ca 25-
30% aller Frauen ihren Arbeitsplatz nur gegen "sexuelle Gefaellig-
keiten" erhalten haben...
Es geht um den Vorwurf, dass die Dr. iur. ihren Titel nur gegen Geld erhalten haben, nicht um den Vorwurf des Plagiates.
Promotionen werden regelmäßig von einem Kollegium begutachtet, mindestens jedoch von 2 Gutachtern, dem "Doktorvater" und dem "Zweitgutachter". Zusätzlich werden sie oft in der betreffenden Fakultät zur Stellungnahme ausgelegt. Insofern dürfte es sehr, sehr schwer werden in diesen Fällen Geld gegen Leistung nachzuweisen.
Der Professor, der seinen Pinsel gern in fremde Töpfe steckt, ist schon seit Beginn des Ermittlungsverfahrens von seinem Lehrstuhl getrennt.
Warten wir einfach einmal ab, wie das Gericht befindet. In zumindest einen Fall soll es ja ein Geständnis geben, das zu einer Verurteilung des Topfes und des Pinsels führen. Bleibt die Frage nach der Schwere der Tat.
Man ist versucht zu kalauern (es ist ja Fasching) und dem Wort Bestechung einen anderen Sinn zu geben...
Mal sehen. ob sich hier die Geschichte mit der Krähe die der anderen kein Auge aushackt wiederholt.
Ich erinnere mich noch an die Diskussion um die Plagiate bei studentischen Arbeiten, die in vielen Fällen zu Exmatrikulationen der Studenten führten und die nachfolgend abgewiegelte Geschiche um den Berliner Jura-Professor Herrn Prof. Schwintowski, dessen Plagiate am Ende keine waren, da diese spezielle Arbeit nicht wissenschaftlich sondern populär gemeint war...
Ich denke niemand erwartet ernsthaft, dass sich mal ein Professor von seinem Stuhl trennen muss. Insofern wird die Aufregung über das Urteil - unabhängig davon wie es ausfällt - reichlich sachte ausfallen.
Paging