Sind Raucher und Nichtraucher gemeinsam im Team, gibt es häufig Ärger: Wie viele Zigarettenpausen sind angemessen - und wo darf überall gequalmt werden? Antworten rund um die Zigarette im Büro.
Nichtraucher müssen es nicht hinnehmen, wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote im Betrieb halten. "In solchen Fällen können sie sich beim Chef beschweren - dann droht uneinsichtigen Rauchern eine Abmahnung", sagte Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart am Freitag in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Auch müssten neue Mitarbeiter sich nicht nach alten Gepflogenheiten richten - etwa wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren. "Wenn der Neue das dann nicht will, müssen sich die anderen danach richten", sagte Bauer.
Zigaretten: Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben. (© Foto: dpa)
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Nichtraucher hätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch darauf, dass sie im Job vor dem Qualm der Kollegen geschützt werden, sagte das Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Wie das geregelt wird, sei aber nicht genau festgelegt. So könnten Arbeitgeber etwa abgetrennte Raucherräume einrichten oder vorschreiben, dass Angestellte für ihre Zigarettenpause auf den Hof der Firma gehen müssen. "Der Chef kann das Rauchen im Betrieb aber auch ganz verbieten." Gegebenenfalls muss aber der Betriebsrat den Regelungen zustimmen.
Keine Kippe im Gemeinschaftsraum
Welche Räume zur Nichtraucherzone erklärt werden müssen, ist aber oft strittig. Greift der Chef etwa in seinem Büro zum Glimmstängel, müsse die Sekretärin damit in der Regel leben, sagte Bauer. Das hänge aber vom Einzelfall ab: "Wenn der ein Dauerqualmer ist und das Zimmer total verräuchert ist, gilt es unter Umständen als nicht zumutbar, dass sie das Zimmer betreten muss."
In Gemeinschaftsräumen der Firma dürfen Nichtraucher dagegen nicht gegen ihren Willen Zigarettenqualm ausgesetzt sein, berichtet die von der Stiftung Warentest in Berlin herausgegebene Zeitschrift test (Ausgabe 5/2008). "Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben", sagte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) der Zeitschrift.
Allerdings darf der Chef es bei der Einstellung zur Bedingung machen, dass neue Mitarbeiter sich mit dem Rauchen im Büro einverstanden erklären. "Fragen zum Rauchen beim Einstellungsgespräch sind zulässig - das fällt nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz", sagte Rechtsanwalt Bauer. So könne der Chef einen Bewerber ablehnen, weil er Nichtraucher ist und im Büro ansonsten alle rauchen.
(dpa/bön)
Gewalt in Syrien
Schön Norbert, in 9 von 10 Betrieben funktioniert das von alleine nicht. Die Gastronomie natürlich gar nicht mitgezählt, da wären es wohl 999 von 1000.
In Diskussionen geben Raucher sich außerdem immer rücksichtsvoll und malen aus, wie herrliche es bei ihnen funktioniert. Aus der Perspektive eines Nichtrauchers sieht das völlig anders aus!
Versuchen Sie mal ernsthaft und ehrlich, ein paar Tage nicht mit dem Rauch Anderer in Berührung zu kommen und trotzdem am Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Es ist nicht möglich! Ein Berliner Bürger hat darüber sogar einen Blog geschrieben. Nach knapp einem Monat musste er sein Experiment abbrechen.
Wieder wird nach einem Gesetz, nach Verboten, nach Zwangsregelungen gerufen. Ausnahmefälle werden plakativ vorgeführt, um die Zwangsmaßnahmen selbsternannter Tugendwächter durchzusetzen. Dabei hat sich das in den vergangenen Jahrzehnten alles schon von selbst geregelt.
Bei uns in der Firma wird seit 20 Jahre, d.h. lange vor dieser unseligen Diskussion oder den mißratenen (Landes-)Gesetzen, am Arbeitsplatz nicht geraucht.
Raucherpausen werden genauso wie Kaffee- oder Teekochpausen ausgestempelt, es gibt einen separate Sozialräume für Raucher und Nichtraucher.
Nachdem die Nichtraucher immer mehr geworden sind, haben die natürlich auch den größeren Pausenraum erhalten.
Bei Arbeiten im Freien kann natürlich jeder machen, was er will.
Alles ohne Gesetz, ohne Verbotswahn, ohne Zwangsbekehrungsmaßnahmen durch den Staat!
Und wieder mal ein eindeutiger Beweis aus der Praxis, dass das Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz in ein bundesweit einheitliches Arbeitsschutzgesetz gehört. An jedem Arbeitsplatz, auch in der Gastronomie und in Discotheken!
Würde ein Chemieunternehmen auch nur ein Tausendstel der Giftmenge aus einem Raucherbüro in seine eigenen Räume leiten, hätte dies teure Konsequenzen! Wieso sollen also zur Bequemlichkeit einiger Menschen, die sich wissentlich in eine Drogenabhängigkeit begeben haben, sich alle diesem Dreck aussetzen?
Arbeiten rauchfrei gut, ob jemand in seiner Freizeit raucht ist genauso Privatsache wie ob er sich dann schneidet. Hauptsache er zieht andere nicht in seine Suchtkrankheit mit hinein!
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Wer mich gegen meinen Willen jeden Tag 8 std anpafft, der kann kein Kollege sein, Höchstens mein Totengräber, Krass aber wahr,
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