Nichtraucherschutz:Kettenraucher vs. Abstinenzler

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Sind Raucher und Nichtraucher gemeinsam im Team, gibt es häufig Ärger: Wie viele Zigarettenpausen sind angemessen - und wo darf überall gequalmt werden? Antworten rund um die Zigarette im Büro.

Nichtraucher müssen es nicht hinnehmen, wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote im Betrieb halten. "In solchen Fällen können sie sich beim Chef beschweren - dann droht uneinsichtigen Rauchern eine Abmahnung", sagte Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart am Freitag in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Auch müssten neue Mitarbeiter sich nicht nach alten Gepflogenheiten richten - etwa wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren. "Wenn der Neue das dann nicht will, müssen sich die anderen danach richten", sagte Bauer.

Zigaretten: Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben. (Foto: Foto: dpa)

Nichtraucher hätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch darauf, dass sie im Job vor dem Qualm der Kollegen geschützt werden, sagte das Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Wie das geregelt wird, sei aber nicht genau festgelegt. So könnten Arbeitgeber etwa abgetrennte Raucherräume einrichten oder vorschreiben, dass Angestellte für ihre Zigarettenpause auf den Hof der Firma gehen müssen. "Der Chef kann das Rauchen im Betrieb aber auch ganz verbieten." Gegebenenfalls muss aber der Betriebsrat den Regelungen zustimmen.

Keine Kippe im Gemeinschaftsraum

Welche Räume zur Nichtraucherzone erklärt werden müssen, ist aber oft strittig. Greift der Chef etwa in seinem Büro zum Glimmstängel, müsse die Sekretärin damit in der Regel leben, sagte Bauer. Das hänge aber vom Einzelfall ab: "Wenn der ein Dauerqualmer ist und das Zimmer total verräuchert ist, gilt es unter Umständen als nicht zumutbar, dass sie das Zimmer betreten muss."

In Gemeinschaftsräumen der Firma dürfen Nichtraucher dagegen nicht gegen ihren Willen Zigarettenqualm ausgesetzt sein, berichtet die von der Stiftung Warentest in Berlin herausgegebene Zeitschrift test (Ausgabe 5/2008). "Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben", sagte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) der Zeitschrift.

Allerdings darf der Chef es bei der Einstellung zur Bedingung machen, dass neue Mitarbeiter sich mit dem Rauchen im Büro einverstanden erklären. "Fragen zum Rauchen beim Einstellungsgespräch sind zulässig - das fällt nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz", sagte Rechtsanwalt Bauer. So könne der Chef einen Bewerber ablehnen, weil er Nichtraucher ist und im Büro ansonsten alle rauchen.

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