Nach Familienpause:Der Weg zurück in den Job

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Geld zum Leben und zum Lernen: Wie die Bundesagentur für Arbeit Familienarbeiter beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützt.

Von Rolf Winkel

Bis vor sechs Jahren arbeitete Susanne Wegmann als Sekretärin in einem Kölner Medien-Unternehmen. Dann bekam sie zwei Kinder und konzentrierte sich erst einmal auf den Familienjob. Jetzt ist es an der Zeit, um wieder in den Beruf einzusteigen, meint die 36-Jährige, zumal beide Kinder mittlerweile in den nahe gelegenen Kindergarten gehen. Doch die Lage am Arbeitsmarkt ist alles andere als günstig für Menschen, die nach einer längeren Familienpause wieder einen bezahlten Job aufnehmen möchten. Das Arbeitsförderungsrecht räumt Berufsrückkehrern aber einige Sonderrechte ein - besonders bei einer beruflichen Fortbildung und bei Lohnkostenzuschüssen.

Berufsrückkehrer genießen ein paar Sonderrechte (Foto: Foto: dpa)

Training auf Schein

So auch bei Susanne Wegmann, die sich zunächst einmal auf den Weg ins Arbeitsamt machte. Auf eine Stelle hoffte sie hier zwar nicht, aber möglicherweise auf die Förderung einer Weiterbildung. Denn Berufsrückkehrerinnen, die sich arbeitslos melden, können seit Anfang diesen Jahres bevorzugt an Bildungsmaßnahmen teilnehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Dies gilt natürlich auch für Männer, die aus familiären Gründen vorübergehend aus ihrem Beruf ausgestiegen sind. Die Betroffenen können von der Behörde einen so genannten Bildungsgutschein für einen für sie passenden Kurs erhalten.

Auch bisher wurden Frauen, die nach Jahren der Kindererziehung ins Berufsleben zurückkehren wollten, von den Arbeitsämtern gefördert - etwa durch Trainingsmaßnahmen oder Weiterbildungslehrgänge. Diese Leistungen waren jedoch generell Kann-Leistungen. Für Berufsrückkehrer sind sie seit dem 1. Januar 2004 so genannte Soll-Leistungen. Das regelt Paragraf 8 b des dritten Sozialgesetzbuchs. Vor allem Frauen wie Susanne Wegmann können deshalb künftig Leistungen zur Arbeitsförderung solange einfordern, wie Mittel hierfür vorhanden sind. Einen Anspruch auf Förderung haben übrigens auch Menschen, die nach einer Zeit der Pflege von Angehörigen in den Beruf zurückkehren wollen.

Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass der Weiterbildungswunsch konkret formuliert und gut begründet vorgetragen wird. Das beste Argument ist ein einstellungsbereiter Arbeitgeber, der vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags noch den Erwerb einer Zusatzqualifikation verlangt. Wichtig für alle, die durch ihren Familienjob gebunden sind: Einige Bildungsangebote gibt es auch in Teilzeitform - etwas anderes käme auch für Susanne Wegmann nicht in Frage.

Geld für den Unterhalt

Wer auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, hat meist auch Anspruch auf das so genannte Unterhaltsgeld. Allerdings: Im Normalfall zahlen die Ämter - ähnlich wie beim Arbeitslosengeld - nur an Teilnehmer, die innerhalb der letzten Jahre für eine bestimmte Dauer sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Anders ist das bei Berufsrückkehrerinnen: Hier reicht es meist, wenn eine Kursteilnehmerin irgendwann einmal zwölf Monate beitragspflichtig beschäftigt war. Die Beschäftigung kann dabei im Einzelfall sogar 20 Jahre oder länger zurückliegen.

Die Höhe des Unterhaltsgeldes richtet sich danach, welches Einkommen die Betroffenen entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation erzielen könnten. Wer vor der Zeit der Kindererziehung oder Angehörigenpflege beschäftigt war oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, kann Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes beanspruchen. Wer zuletzt Arbeitslosenhilfe bezogen hat, erhält auch heute nur Unterhaltsgeld in Höhe der Arbeitslosenhilfe.

Wenn Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird, so ist dies eine Versicherungsleistung der Ämter. Das bedeutet: Es wird auch dann ungekürzt gezahlt, wenn Antragsteller beispielsweise einen gut verdienenden Ehepartner oder größere Ersparnisse haben. Eine Frau, die nach der Familienpause an einer Weiterbildung des Arbeitsamtes teilnimmt, schlägt deshalb unter Umständen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie gewinnt eine berufliche Perspektive und steht schon während der Weiterbildung finanziell auf eigenen Füßen.

Wer von den Vorteilen für Berufsrückkehrer profitieren möchte, darf den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen: Wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt wird, können Mütter - oder Väter - wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, davon jedenfalls geht die Arbeitsagentur aus. Nach dem 15. Geburtstag des Kindes bleibt noch ein Jahr, um sich bei der Behörde zu melden. Wenn diese Frist verstreicht, erlischt auch die Möglichkeit, sich auf die günstigen Berufsrückkehrer-Regelungen zu berufen.

Bewerber-Info: Über Fördermöglichkeiten informieren spezielle Veranstaltungen für Berufsrückkehrer(innen), die alle Arbeitsämter anbieten. Besonders gut beraten dort erfahrungsgemäß die Beauftragten für Frauenbelange, inzwischen überwiegend "Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt" genannt.

© SZ vom 7.2.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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