Jobsuche:Chance im Ausland

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Wer in der EU auf Jobsuche geht, kann Arbeitslosengeld kassieren.

Von Rolf Winkel

Jeder dritte Deutsche träumt davon, ins Ausland zu gehen. Das ergab eine Untersuchung des Offenbacher Marplan-Instituts aus dem vergangenen Jahr. Die meisten Auswanderungswilligen wünschen sich verständlicherweise gleich einen Job dazu. Interessant für Arbeitslose: Innerhalb der Europäischen Union kann jeder - sogar mit der finanzieller Unterstützung der Arbeitsagenturen - eine Stelle suchen.

Erwerbslose können auf Job-Suche ins Ausland gehen und dort drei Monate lang Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, falls sie noch so lange Anspruch darauf haben. Das funktionierte bisher schon in den alten EU-Ländern - und soll künftig grundsätzlich auch in den neuen Beitrittsländern möglich sein. Ob dafür allerdings bereits die formalen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, sollte man unbedingt im Einzelfall bei der Arbeitsagentur erfragen.

Noch eingeschränkt

Deutsche haben innerhalb der Europäischen Union das Recht der Freizügigkeit - im Prinzip. Sie dürfen also in allen EU-Mitgliedsländern eine Stelle suchen, ohne ein Amt um Erlaubnis zu fragen. Wer einen Job findet, ist einheimischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Dabei gilt: Wer sich ständig in einem anderen EU-Land aufhält, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür braucht er freilich einen Arbeitsvertrag. Wenn er den vorlegen kann, besteht ein Rechtsanspruch auf die Aufenthaltserlaubnis. Allerdings gelten für die neuen Mitgliedsstaaten überwiegend noch Übergangsbestimmungen mit Einschränkungen der Freizügigkeit.

Das Arbeitslosengeld mitnehmen können Deutsche ebenso wie hier lebende EU-Ausländer. Italienische oder spanische Arbeitslose dürfen also jederzeit mit deutschem Arbeitslosengeld in ihrer Heimat Arbeit suchen. Nur mit Bescheinigung

Arbeitslosengeld im EU-Ausland zu bekommen, setzt in der Regel eine mindestens vierwöchige Erwerbslosigkeit voraus. Man muss sich dann bei der Arbeitsagentur beraten und sich die Mitnahmebescheinigung nach Vordruck E 303 ausstellen lassen. Dieses Formular legt man im Einreiseland - also beispielsweise in Spanien - innerhalb von sieben Tagen bei der dortigen Behörde vor und beantragt auch dort Arbeitslosengeld. Das Geld wird dann im jeweiligen EU-Gastland ausgezahlt - und zwar in gleicher Höhe wie in Deutschland.

In vielen EU-Ländern sind zwei verschiedene Ämter für die Arbeitsvermittlung und die Zahlung von Unterstützung zuständig. In der Regel ist es erforderlich, bei beiden Ämtern vorzusprechen. Wann und wie oft man sich bei der Arbeitsvermittlung melden muss, um als verfügbar zu gelten, erfährt man vor Ort. Nur wer sich entsprechend der Gepflogenheiten des Gastlandes regelmäßig meldet, bekommt sein Geld.

Da die Zahlung im Ausland möglicherweise auf sich warten lässt, ist es gut, etwas Geld auf der hohen Kante zu haben. Wichtig: Wer im EU-Ausland keinen Job gefunden hat, muss spätestens nach drei Monaten nach Deutschland zurückkehren. Sonst verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld und -hilfe endgültig.

Job-Suchende sollten sich auch nach ihrem Krankenversicherungsschutz im Ausland erkundigen. Auch dafür gibt es eine Mitnahmebescheinigung, das Formular E 119. Dieses stellt die gesetzliche Krankenkasse aus, wenn man ihr die von der Arbeitsagentur ausgefüllte Mitnahmebescheinigung E 303 vorlegt.

Übrigens: Der Zeitraum für die Mitnahme des Arbeitslosengeldes ins EU-Ausland wird demnächst von drei auf sechs Monate verlängert.

© SZ vom 14.8.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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