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Hinweise für einzelne Berufe

Andreas Schätzl

Für bestimmte Berufe gibt es innerhalb der EU Reglementierungen. Um diese Berufe in einem anderen Mitgliedsland ausüben zu können, muss man seine Befähigungsnachweise (Diplom, Prüfungszeugnisse) anerkennen lassen.

Unter anderem gilt das für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Lehrer und Physiotherapeuten.

Detaillierte Informationen über das Anerkennungsverfahren erhält man unter folgender Adresse: Higher Education Authority, Fitzwilliam Square 21, IRL - Dublin 2, Tel.: 353.1.6612.748.

Ebenso gibt es deatillierte Informationen unter: http://citizens.eu.int/de/de/gf/wo/ie/topic.htm (siehe Link unten)

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