Gute Jobs nur für Gesunde? Der Wunsch einiger Arbeitgeber bleibt unerfüllt: Arbeitgeber können künftig von Arbeitnehmern keine genetischen Untersuchungen mehr verlangen.
Die große Koalition hat sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung für Gentests verständigt. Demnach können Arbeitgeber künftig von Arbeitnehmern keine genetischen Untersuchungen mehr verlangen. "Tests auf Verlangen des Arbeitgebers sollen grundsätzlich verboten sein", erklärte die Gesundheitspolitikerin Annette Widmann-Mauz (CDU) am Donnerstag in Berlin. Außerdem sollen Gentests an Föten und Embryos auf medizinische Untersuchungen beschränkt werden. So wären etwa vorgeburtliche Tests, die nur der Bestimmung des Geschlechts des Kindes dienen, künftig verboten. Auch den Nachforschungen von Versicherungsunternehmen vor Abschlüssen von Lebensversicherungen hat die große Koalition klare Grenzen gesetzt. Die Unternehmen dürfen künftig lediglich bei sehr hohen Versicherungssummen von mehr als 250.000 Euro Gentests verlangen.
Gentest: Niemand darf wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden. (© Foto: dpa)
Anzeige
Die Gendiagnostik ist politisch umstritten, weil sie das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht auf Nichtwissen berührt. So können auf Grund des medizinische Fortschritts, erblichen Anlagen für Krankheiten immer genauer diagnostiziert werden, doch gibt es bislang kaum gesetzliche Regelungen, wer dieses Wissen abfragen darf.
Die Verabschiedung eines Gesetzes ist seit langem in der Diskussion und wird von Wissenschaftlern und Versicherungen angemahnt. Vor 2005 war eine Vorlage zwar im Parlament, verfiel jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2005 ist ein Gendiagnostikgesetz vereinbart. Bereits im April 2007 beriet der Bundestag in Erster Lesung einen Gesetzentwurf der Grünen, der im Herbst im Mittelpunkt einer Ausschussanhörung stand. Erkenntnisse aus dieser Anhörung sollten dann in einen Koalitionsentwurf miteinfließen.
Kindeswohl im Vordergrund
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann betonte, die Koalition habe vor allem auf Aufklärung und Beratung gesetzt. "Es ist wichtig, dass der Patient eine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann", sagte Reimann der Süddeutschen Zeitung. Die Diagnostik berge nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Diese gelte es in verantwortlicher Weise zu nutzen. Darum dürfen Gentests künftig nur von Ärzten durchgeführt werden. Bei voraussagenden Tests und bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen werden die Ärzte verpflichtet ihre Patienten vorher zu beraten. Eine zentrale Gendiagnostik-Kommission solle verbindliche Standards für die Aufklärung und Beartung sowie die Durchführung von Gentests erarbeiten
Der bereits vorliegende Gesetzesentwurf der Grünen sieht auch Einschränkungen für nicht-einwilligungsfähige Patienten und Minderjährige vor. Demgegenüber will die Koalition in engen Grenzen auch Gentests beispielsweise an Kindern möglich machen, falls ein direkter Nutzen für die betroffene Person gegeben ist. "Das Kindeswohl steht im Vordergrund", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann der Süddeutschen Zeitung. So seien etwa Tests denkbar, die zu einer Therapie schon im Mutterleib führen würden. "Das zu verbieten fände ich schwierig", so Reimann.
Niemand dürfe wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden, erklärte die CDU-Politikerin Widmann-Mauz. 2004 war in Hessen eine Lehrerin vor ihrer Einstellung vom Schulamt aufgefordert worden, einen Gentest vorzulegen, weil ihr Vater an Chorea Huntington gelitten hatte. Die Lehrerin verweigerte den Test, die Verbeamtung wurde ihr verwehrt. Erst vor Gericht konnte sie die Einstellung durchsetzen. Dieser Fall hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt.
- Kommentar Die Sprache der Gene 17.08.2005
- Ernährung Gentest und Maßdiät: Sachlich fundiert oder Abzocke? 14.09.2006
- Erwerbsminderungsrente Zu krank um zu arbeiten 18.09.2006
(SZ vom 28.3.20087bön)
Wettmanipulation im Fußball
"Wer garantiert dem MA, daß dieser nicht für genetische Analysen verwendet wird? "
Das Genom ! Denn dieses ist so komplex, dass eine Schrottschuß-Diagnostik überhaupt keinen Sinn ergibt. Und um die halbwegs häufigen Erbkrankheiten auszuschließen, müßten für jeden MA zigtausend Euro ausgegeben werden. Das macht selbst Roche nicht. Noch sind die die technischen Möglichkeiten nicht so, dass man einfach das ganze Genom eines Menschen auf die Schnelle untersuchen kann. Derzeit macht nur eine gezielte Diagnostik in Abhängigkeit von der (Familien-)Anamnese Sinn. Alles andere ist hirnlose Geldvernichtung!
Und das sage ich, obwohl (oder besser weil !?) ich mit Gendiagnostik mein Geld verdiene ...
Bei der Arbeitsuntersuchung in Pharmakonzernen wird grundsätzlich beim neuen Mitarbeiter ein Bluttest gemacht.
Wer garantiert dem MA, daß dieser nicht für genetische Analysen verwendet wird?
Fragen Sie mal die MA der ehemaligen Boehringer Mannheim jetzt Roche AG!
100%ige Zustimmung zu Ihrem Kommentar !
Die eigentliche Message kommt in dem Artikel gar nicht rüber. Die meisten der skizzierten schrecklichen Szenarien sind eh' schon verboten!
Neu ist: Es soll endlich ein alles überspannendes Gendiagnostik-Gesetz geben, was diese verschiedenen Gesetze in verschiedenen Gesetzbüchern zusammenfasst und präzisiert.
Und neu ist auch der Arzt-Vorbehalt: medizinische Gentests dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden und zuvor sollte eine Beratung stattfinden.
Alles sehr zu begrüßen, wenn das Gesetz wirklich verabschiedet wird. Aber diese Geschichte läuft schon sehr lange und das Haltbarkeitsdatum der großen Koalition droht abzulaufen ...
In diesem Artikel wird suggeriert, dass es dem Arbeitgeber nach bisheriger Rechtslage erlaubt wäre, bei Bewerbungen einen Gentest zu verlangen. Dies ist selbstverständlich und in der Rechtswissenschaft völlig unbestrittenermaßen nicht der Fall. Ein Arbeitgeber darf beim Bewerbungsgespräch nicht einmal nach einer bereits bestehenden Krankheit fragen bzw. der BEwerber auf eine solche Frage unwahr antworten, es sei denn, die Krankheit schließt die Tätigkeit per se aus (z.B. Höhenangst bei Trapezkünstler, Alkoholallergie für Weintester oder Gleichgewichtsstörung bei Pilot). Erst Recht können keine Gentests verlangt werden. Um es nocheinmal klarzustellen: dies ist völlig unzweifelhaft bereits geltendes Arbeitsrecht. Es ist wirklich peinlich, dass die SZ solche objektiv falschen Informationen verbreitet und damit den Eindruck erweckt, wir würden hier in einer Bananenrepublik wohnen.