Gehälter an Hochschulen:Leistung statt Status

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Was die Beschäftigten an Deutschlands Hochschulen verdienen.

Nicola Holzapfel

Haben oder nicht haben - das ist die Frage für Beschäftigte an deutschen Hochschulen. Wer einen Festvertrag hat, oder gar verbeamtet ist, kann ganz gut verdienen. Andere Arbeitnehmer müssen sich nicht nur mit unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, sondern zuweilen auch mit Hungerlöhnen zufrieden geben.

(Foto: Foto: sueddeutsche.de)

Grund zur Klage haben jedoch beide Gruppen, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau. Da sind zum Beispiel die Professoren. Ihre Besoldung wurde in den vergangenen Jahren völlig neu geordnet. Nun gibt es ein Grundgehalt und zusätzliche Zahlungen etwa für Verdienste in der Forschung oder die Übernahme zusätzlicher Aufgaben.

Ein Juniorprofessor erhält monatlich brutto 3405 Euro fix, im Osten 3149 Euro. Professoren mit eigenem Lehrstuhl erreichen die höchste Besoldungsstufe (4723,61 Euro im Westen). Welche Leistungsbezüge noch darauf geschlagen werden, ist Verhandlungssache. Das führt dazu, dass Professoren in Deutschland ganz unterschiedlich verdienen. Gehälter können um mehrere tausend Euro monatlich variieren.

Insgesamt sei das Niveau deutlich niedriger als vor der Besoldungsreform, sagt Kristijan Domiter, Sprecher des Deutschen Hochschulverbandes. "Ein Vergleich zeigt, dass die Reform drastische Verluste beim Lebenseinkommen bedeutet. Einige Hochschulen versuchen durch Leistungszulagen eine annähernde Äquivalenz zum früheren System zu schaffen, um überhaupt gute Leute gewinnen zu können. Das hat mit dem ursprünglichen Gedanken der angeblichen Leistungsorientierung aber nichts mehr zu tun."

Und doch ist die Leistungsbezahlung an den Hochschulen weiter im Kommen - auch für nicht-verbeamtete Mitarbeiter. Sie fallen unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, der gerade reformiert wird. Statt des Lebensalters sollen sich künftig die Berufserfahrung, statt der formalen Qualifikation die Tätigkeit stärker aufs Gehalt auswirken. Außerdem entfallen Orts- und Familienzulagen. "Die Tätigkeit soll bezahlt werden, nicht der Sozialstatus", sagt Karl-Heinrich Steinheimer von der Gewerkschaft Verdi. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der bisher nach BAT II bezahlt wurde, wird nun in der Entgeltgruppe 13 und höher eingeordnet. 2817 Euro monatlich gibt es dann im ersten Berufsjahr.

Eine Sekretärin, die nach BAT VII bezahlt wurde, bekommt nun nach Entgeltgruppe 5 ab 1688 bis 2185 Euro monatlich (in der höheren Stufe 6 zwischen 1764 Euro bis 2285 Euro). "Sekretärinnen bilden eine der Problemgruppen. Sie wurden nach BAT als Schreibdienste eingeordnet und damit gemessen an ihrer tatsächlichen Tätigkeit zu schlecht bezahlt", sagt Steinheimer. Ähnlich sei es beispielsweise auch Labor-Ingenieuren mit FH-Abschluss gegangen. Der neue Tarifvertrag soll da nun mehr Lohngerechtigkeit hineinbringen, hofft Steinheimer. Ja nach Tätigkeit können Mitarbeiter mit FH- oder Bachelor-Diplom als Berufsanfänger künftig zwischen 2061 und 2520 Euro monatlich verdienen.

Bleiben noch die Beschäftigten ohne Beamtenstatus und Tarifvertrag: Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte werden nach einer Richtlinie bezahlt, die aus dem Jahr 1993 stammt. Mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung gibt es an westdeutschen Hochschulen 12,69 Euro die Stunde. Hilfskräfte, die noch im Studium sind, müssen sich mit 8,02 Euro zufrieden geben.

Lehrbeauftragte, die ihre Tätigkeit offiziell nur nebenberuflich ausüben dürfen, erhalten an Bayerns Universitäten laut Wissenschaftsministerium zwischen 21 und 50 Euro die Stunde - wobei die nötige Arbeitszeit etwa für die Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen und Seminaren nicht eigens vergütet wird. Dass diese Vorgaben nicht immer eingehalten werden, weiß Domiter vom Hochschulverband: "Es gibt eine ganze Reihe Wissenschaftler, die unentgeltlich arbeiten, nur um weiter einen Fuß in der akademischen Tür zu haben."

© SZ vom 24.6.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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