Bewerber und Unternehmen müssen umdenken. Das neue Gleichbehandlungsgesetz ändert vieles - von der Stellenanzeige bis zum Schutz vor Mobbing.
Sandra Meister schwant Schlimmes. "Wenn wir eine Fahrerin einstellen, dann ist die Hölle los - und schuld sind die Männer", sagt sie. Meister arbeitet seit vielen Jahren als Personalchefin eines mittelständischen Speditionsunternehmens. Frauen dürfen bei der bayerischen Firma nicht ans Steuer eines Lkws, so will es ausdrücklich die Geschäftsführung. Meister, die ihren richtigen Namen lieber nicht in der Zeitung sehen will, erklärt die Praxis mit ihrer Erfahrung: Vor einigen Jahren stellte sie eine Kraftfahrerin ein, die tadellos arbeitete. Die Fernfahrer der Firma aber stiegen der gutaussehenden Kollegin hinterher, sogar die Angestellten der Firma starrten aus dem Fenster, wenn die Kollegin aus der Zugmaschine stieg, erzählt Meister. Die Folge: Wütende Ehefrauen standen bei ihr im Büro und beschwerten sich über die neu Eingestellte.
(© Foto: Vera Thiessat)
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Nun sitzt Meister zusammen mit sechs Kollegen aus anderen Unternehmen in einem Münchner Hotel und lässt sich einen Tag lang über den Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) informieren. Besser gesagt: Sie und ihre Kollegen wollen vor allem Ärger vermeiden. Das Vorgehen in Meisters Firma etwa ist nach dem AGG eindeutig verboten. Dieses untersagt seit vier Monaten eine Benachteiligung vieler Gruppen im Berufs- und Geschäftsleben. Der Schutz erstreckt sich von der Bewerbung über das gesamte Arbeitsleben bis hin zur Altersversorgung. Reichlich Stoff also, Fehler zu machen, die ein Unternehmen leicht mehrere Monatslöhne Schadensersatz kosten können.
Rechtlich ist das Beispiel Meisters für Frank Walk klar. "Dann müssen Sie Ihre Fahrer disziplinieren", sagt der Referent und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der internationalen Kanzlei Taylor Wessing. Eine Forderung, die Meister wegen der Regeln in der raubeinigen Fernfahrer-Szene für "illusorisch" hält.
Die Unsicherheit ist groß bei den Personalern aus den mittelständischen Unternehmen. Zahlreiche Paragraphen des AGG sind schwammig formuliert, klagt Referent Walk. "Wir müssen erst Urteile zu dem Gesetz abwarten", sagt auch der Arbeitsrechtler Martin Nebeling von der Anwaltskanzlei Bird & Bird, der in Düsseldorf Kurse zum AGG gibt. Und so muss Walk an einigen Stellen spekulieren, wie sich die Führungskräfte wohl zu verhalten haben.
Beim Thema Bewerbungen ist immerhin klar: Alle Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral gehalten sein, etwa durch ein "männlich/weiblich" hinter der Berufsbezeichnung. Auch Mitarbeiter für ein "junges Team" oder Bewerberinnen "bis 40 Jahre" dürfen nicht mehr offen gesucht werden. Ältere Kandidaten könnten sonst wegen Altersdiskriminierung klagen.
Selbst von der Forderung nach "Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild" rät Walk ab: Das Foto kann Auskunft geben über Rasse oder Herkunft, das Unternehmen müsste sich möglicherweise vor Gericht rechtfertigen, warum es ein Bild verlangt habe.
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Union debattiert über Familienpolitik
Ich finde den Haken schon am Beginn des Artikels: wenn die Ehefrauen von Mitarbeiterinnen per Veto entscheiden dürfen, welche Fahrer/innen Sie einstellen, dann hat Frau Meister eigentlich auch die Grundlage ihres Jobs verloren.
Eine gute Fahrerin ist eine gute Fahrerin.
Und welches Unternehmen möchte nicht kompetente Mitarbeiterinnen haben.
Eine Frage an den fachkundigen Autor stellt sich da doch sofort. Wieso darf der Bund alle Bewerber über 35 dikriminieren? Oder ist es keine Altersdiskirminierung, wenn der Bund, wahrscheinlich auch die Bundesländer nur Bewerber mit Höchstgrenze 35 für den höheren Dienst einstellt?
in den USA. Wer sich als guter Prophet betätigen will, der muss nur genau dieses eherne Naturgesetz kennen, um jegliche gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland sicher voraussagen zu können.
Nur leider ist bei weitem nicht alles gut, was aus den USA kommt, und dieses Antidiskriminierungsgesetz ist da keine Ausnahme.
Arbeitlosigkeit steigt ( :
Da hilft mehr Bürokratie auch nicht weiter.
Im letztem Absatz wird genannt eine Frau in der Spedition nicht einzustellen weil keine Fahrerinnen gesucht werden, da kam die Antwort und wenn jetzt ein Bekannter eingestellt wird unmittelbar danach.
Ok, dann soll die Spedition die beste Antwort geben die es gibt: Nein, kein Kommmentar.
Und nun noch zur Kirche und Frauen
"Jedoch kann man sich nicht beschwer'n,
über den frommen Gotteslärm
in unser'm Staat sind alle gleich,
doch d' Kirch gehört zum Himmelreich. "
Muß dann die katholische Kirche in Zukunft auch Priesterinnen einstellen? Das ist ja wohl seit langer Zeit die offensichtlichste Diskriminierung einer Gruppe durch einen Arbeitgeber. Auch noch mit staatlicher Duldung bzw. Unterstützung.
Ob das Gesetz funktionieren wird ist fraglich. Beispiel:Wenn man bisher nicht eingestellt wurde weil man eine Frau/ein Mann... ist wußte man wenigstens warum und konnte evtl. dagegen vorgehen. Demnächst weiß man es nicht mehr. Was hat man davon? Wenn jemand diskriminieren will so wird er auch in Zukunft einen Weg finden - auch wenn es verboten ist - nur wird er seine Meinung nicht mehr offen sagen.
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