Existenzgründung:Planung lohnt sich

Lesezeit: 3 min

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit: Viele Existenzgründer starten schlecht gerüstet.

Von Rolf Winkel

Vor zwei Jahren hat Clemens Ganz sich selbstständig gemacht - mit Unterstützung des Arbeitsamtes. Obwohl die Agentur den Kölner Architekten mit insgesamt 16.500 Euro Überbrückungsgeld unterstützt hat, ist bei ihm inzwischen Ernüchterung eingekehrt. "Die Zahlungsmoral ist entsetzlich", sagt der 41- Jährige. "Viele Leute wollen erst einmal kostenlose Vorschläge sehen." Das Handtuch will Ganz zwar noch nicht werfen. Doch er räumt ein: "Ich hätte mich nach dem Verlust meines Arbeitsplatzes nicht sofort in die Selbstständigkeit stürzen sollen. Ich stünde heute viel besser da, wenn ich erst einmal Arbeitslosengeld bezogen hätte und mich in Ruhe auf die Gründung vorbereitet hätte."

Anspruch auf Förderung

250.000 Arbeitslose haben sich im vergangenen Jahr selbstständig gemacht - mit finanzieller Unterstützung der Arbeitsämter. Fachleute bewerten diesen Ansturm nicht nur positiv. Sie befürchten, dass schlecht vorbereitete Gründer demnächst wieder Kunden der Arbeitsagenturen sein werden. Sinnvoll für die Betroffenen ist auf jeden Fall, ihr Gründungskonzept erst einmal auszufeilen und zu testen - und dann in die Selbstständigkeit zu starten. Das kann ganz legal während der Zeit geschehen, in der man Arbeitslosengeld bezieht.

Denn die Behörde fördert die Existenzgründung von Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe haben. Wer sich selbstständig machen will, kann Überbrückungsgeld oder den so genannten Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG bekommen. Auf beide Förderungen haben die Betroffenen einen Rechtsanspruch - und zwar sowohl direkt nach der Kündigung als auch nach längerer Arbeitslosigkeit.

Gründungsinteressenten können sich also mit der Beantragung dieser Leistungen Zeit lassen. Überbrückungsgeld sollte man allerdings beantragen, bevor das Arbeitslosengeld ausläuft. Denn die Höhe der Leistung hängt davon ab, wie viel man unmittelbar zuvor als Stütze bezogen hat. Bezieher von Arbeitslosenhilfe erhalten ungefähr ein Drittel weniger Überbrückungsgeld wie Menschen, die zuvor Arbeitslosengeld erhalten haben.

Dazu verdienen

Wer erwerbslos ist, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Er muss auf Anforderung eigene Aktivitäten bei der Stellensuche nachweisen und auf Jobangebote reagieren. Auch wer sich selbstständig machen will, muss diese Forderungen erfüllen. Ansonsten kann er sich aber voll auf die Vorbereitung der Existenzgründung konzentrieren und auch als Selbstständiger bereits Geld verdienen. Dafür gibt es zwei legale Möglichkeiten: Gründungswillige können entweder bei der Arbeitsagentur eine selbstständige Nebentätigkeit anmelden. Oder sie melden sich zwischenzeitlich - für die Zeit, in der sie beispielsweise einen größeren ersten Auftrag bearbeiten - beim Arbeitsamt ab.

Das Sozialgesetzbuch sieht ausdrücklich vor, dass Erwerbslose neben der Stütze vom Amt etwas hinzu verdienen dürfen - allerdings nur in Tätigkeiten mit weniger als 15 Arbeitsstunden pro Woche. Diese Grenze von 14,9-Stunden gilt auch für selbstständige Nebenjobs. Schon bei genau 15 Stunden Arbeit verliert man seinen Anspruch auf Stütze. Bei weniger Stunden wird das anrechenbare Nebeneinkommen von Arbeitslosengeld oder -hilfe abgezogen. Betriebsausgaben können abgesetzt werden. Monatliche Nebeneinkünfte, die nicht mehr als 20 Prozent der vom Arbeitsamt monatlich gezahlten Stütze ausmachen, sind anrechnungsfrei, in jedem Fall aber 165 Euro im Monat. Auf diesen Mindestfreibetrag haben alle Erwerbslosen Anspruch. Für selbstständige Nebenjobber mit kleineren Aufträgen, die schnell abgewickelt werden können, ist es in der Regel sinnvoll, die Einnahmen bei der Arbeitsagentur als Nebeneinkommen anrechnen zu lassen.

Ab- und anmelden

Wer dagegen während seiner Arbeitslosigkeit in kürzerer Zeit größere Aufträge mit höheren Einnahmen selbstständig erledigt, fährt besser, wenn er sich zwischenzeitlich abmeldet und nach Erledigung des Auftrags wieder bei der Behörde anmeldet. Sie darf die in dieser Zeit erwirtschafteten Einkünfte auch später nicht auf die gezahlte Arbeitslosenunterstützung anrechnen. Zudem bleibt durch die Abmeldung der volle Arbeitslosengeld-Anspruch erhalten. Wichtig ist allerdings: Wer sich abmeldet, sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Viele Arbeitsagenturen schlagen Erwerbslosen, die sich selbstständig machen wollen, die Teilnahme an Existenzgründungsseminaren vor. Bei den Seminaren, die meist eine oder zwei Wochen dauern, geht es nicht nur um Marktanalyse, Fördermittel und Rechtsformen. Genauso wichtig ist es, dass sich die Teilnehmer untereinander kennen lernen und Netzwerke bilden. "Der eine spezialisiert sich im EDV-Bereich, die zweite gründet eine Event-Agentur und der dritte einen Büro-Service", sagt Karl-Josef Thiel, Berater bei der Kölner Arbeitsagentur, "und später unterstützen sich die drei gegenseitig."

© SZ vom 28.2.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: