Existenzgründung:Ich-AGs müssen nicht alleine bleiben

Bei den Ich-AGs gibt es eine neue Regelung: Sie dürfen Mitarbeiter einstellen.

Existenzgründer in Form der so genannten Ich-AG können nach einem Bericht der Berliner Zeitung nun doch Arbeitnehmer einstellen. Laut der Zeitung bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, dass die entsprechenden Bestimmungen geändert worden seien.

Bislang durften in der Ich-AG während der Dauer der Förderung über maximal drei Jahre nur mithelfende Familienangehörige beschäftigt werden, aber keine sonstigen Arbeitnehmer eingestellt werden. Diese Einschränkung wurde kürzlich durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen aufgehoben. Der Bundesrat habe Mitte Juli diesem Gesetz zugestimmt. Die Änderung dieser Bestimmung erfolgte demnach auf Vorschlag des Finanzausschusses des Bundestages.

Das Wirtschaftministerium habe betont, es erhoffe sich von der Regelung mehr Beschäftigung. Seit Jahresbeginn bewilligte die Bundesanstalt für Arbeit demnach 33.660 Ich-AGs einen Existenzgründungszuschuss.

(sueddeutsche.de/AFP)

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