Benedikt Hopmann verteidigt Kassiererin Emmely, der wegen 1,30 Euro gekündigt wurde. Ein Gespräch über Gerechtigkeit, Erniedrigung und Karl Marx.
Der Anwalt Benedikt Hopmann vertritt die Kassiererin Barbara E. alias Emmely, die von der Supermarktkette Kaiser's entlassen worden war, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung für rechtens. Dagegen haben Emmely und Hopmann Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Interview erklärt der Jurist, worauf er seine Verteidigung stützt, wie es seiner Mandantin geht und was der Prozess mit der Finanzkrise zu tun hat.
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Anwalt Benedikt Hopmann mit seiner Mandantin: Der 60-Jährige hat eine Kanzlei in Berlin. (© Foto: ddp)
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sueddeutsche.de: Herr Hopmann, Sie haben gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie lautet Ihre Argumentation?
Benedikt Hopmann: Wir bauen unsere Beschwerde auf zwei Säulen auf. Dafür verwende ich gern das Bild der Waage. Auf der einen Seite die Interessen der Supermarktkette Kaiser's, die ihr Vermögen schützen will. Auf der anderen Seite stehen die Interessen meiner Mandantin Emmely: In ihre Waagschale werfen wir ihre lange Betriebszugehörigkeit und den Kündigungsschutz, besonders für ältere Arbeitnehmer. Im Urteil neigt sich die Waage deswegen auf die Seite des Arbeitsgebers, weil das Landesarbeitsgericht kein Wort über das Gewicht der Interessen meiner Mandantin Emmely verliert. Die Beeinträchtigung der Interessen von Kaiser's werden dagegen stark überzeichnet. Für Kaiser's geht es nicht einmal um einen Schaden von 1,30 Euro, sondern nur um die Aussicht, 1,30 Euro zu erwerben - wenn sich der Kunde, der die Bons verlor, nicht wieder meldet. Emmely dagegen möchte nicht, dass ihr 31-jähriges Erwerbsleben zerstört wird. Für sie ist der Verlust ihres Arbeitsplatzes der Verlust ihrer Existenzgrundlage.
sueddeutsche.de: Was ist die zweite Säule ihrer Beschwerde?
Hopmann: Die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sie wurde in diesem Fall überhaupt nicht gewahrt. Obwohl Emmely 31 Jahre untadelig gearbeitet hat, wurde sie ohne vorherige Abmahnung vor die Tür gesetzt - und das wegen eines so lächerlichen Betrages.
sueddeutsche.de: Das heißt, um die Frage, ob Emmely wirklich die beiden Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hat oder nicht, geht es gar nicht mehr?
Hopmann: Richtig, diese Frage wollen wir nicht noch einmal aufwerfen. Sie kann das Bundesverfassungsgericht ohnehin nicht bewerten. Deshalb konzentrieren wir uns auf die anderen beiden Punkte.
sueddeutsche.de: Die Gegenseite argumentiert, sie hätte ein Recht darauf, sich vor Unterschlagungen zu schützen. Zudem sei das Vertrauen in Emmely unwiederbringlich zerstört. Die Höhe des unterschlagenen Betrags spiele bei der Kündigung überhaupt keine Rolle.
Hopmann: Ja, nach dieser Argumentation ist es egal, ob es um 1,30 Euro oder 1300 Euro geht. Das ist schon eine juristische Meisterleistung der Abstraktion: Wenn Emmely nach 31 Beschäftigungsjahren wegen 1,30 Euro gekündigt wird, dann kann erst gar kein Vertrauen aufgebaut worden sein, wenn Sie mich fragen. Und wie gesagt: Es hätte zunächst eine Abmahnung geben müssen.
sueddeutsche.de: Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein?
Hopmann: Dazu kann ich keine Prognose abgeben. Ich bin selbst sehr gespannt, wie sich das Verfahren weiterentwickelt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es allerdings noch drei Jahre dauern - und ich hoffe sehr, dass das Interesse der Öffentlichkeit so lange wach bleibt.
sueddeutsche.de: Hat Sie das große Medienecho auf den Fall überrascht?
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In Ihrem größtenteils überhaupt nicht mit dem hier veröffentlichten Interview in irgendeinem Zusammenhang stehenden Beitrag meinen Sie, dass der Staat endlich aufhören solle, die Arbeitnehmer mit "Reichsgesetzen" zu traktieren, von denen Sie durch Ihren Verweis auf "mehr als 60 Jahre nach GröFaz" implizieren, dass diese zur Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden. Welches Gesetz meinen Sie bitte? Die Kündigung gegen Frau E. wurde aufgrund von § 626 BGB ausgesprochen (Außerordentliche Kündigung), der aus dem Jahr 1896 stammt. Damit ist es zwar ein "Reichsgesetz", hat aber nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun - und "Reichsgesetze" sind auch nicht notwendigerweise schlecht, man denke an die Einführung der Unfallversicherung unter Bismarck.
P.S.: Selbst zur Zeit des Nationalsozialismus erlassene Gesetze sind nicht allesamt von nationalsozialistischem Gedankengut erfasst. Das Kehrmonopol für Schornsteinfeger stammt beispielsweise von 1935. Nun kann man über dessen Richtigkeit sicherlich geteilter Meinung sein, ob aber Sie, der Sie sich als scharfer Kritiker der FDP ausweisen, für mehr Liberalität und Wettbewerb auf diesem Markt eintreten würden, wage ich zu bezweifeln.
Zum Gehorsam faellt mir die Geschichte ein, die mir eine Mitreisende erzaehlte: auf der Autobahn wurde ein befreundetes Paar von einem Polizisten auf der rechten Spur ueberholt und geschnitten; sie erstatteten Anzeige gegen den Polizisten - was versuchte der Richter? er versuchte massiv die Zeugin einzuschuechtern, im Sinne von: ein Polizist sagt doch nicht die Unwahrheit; die Betreffende wollte dann gegen den Richter vorgehen, liess es aber aus Geldmangel bleiben...
Volkswirtschaftlichen Schaden richten auch diejenigen an, die trotz Rotznase und Husten eifrig ins Büro fahren und alle anderen anstecken. Seltsamerweise aber wurde so was noch nie problematisiert und die Firmen sind ja so froh, dass der Krankenstand drastisch runtergegangen ist.
Daß Deutschland nach 1945 die Staatsaanwaltschaften, Kriminalämter, Geheimdienste und ÄrtzeVereinigungen samt deren Führungskräfte fast 1:1 übernommen hat ist das eine.
Daß Deutschland diese Gestalten unter Adenauer teils auch noch befördert, reichlich pensioniert oder gar geehrt hat ... war späteren Generationen nicht mehr zu vermitteln, so treist wie da vorgegangen war, um alte Seilschaften wiedr salonfähig zu machen.
Daß Deutschland aber auch jetzt, über 60 Jahre nach GröFaZ, immer noch mit Reichsgesetzen seine Arbeitnehmer traktiert ... und alle Politiker schauen tatenlos zu ... das ist ein echter Skandal.
Die Opa-Generation (Täter-Generation) hat nach 1945 verschlaffen richtig den Stall auszumisten, die Väter-Generation (Zuschau-Generation) hat ihre Väter nie richtig zur Rede gestellt und sich in Rechtfertigkeitslügen verstrickt, meine Generation ist leider noch mit den Resten an N-a-z-i-Lehrern und Ausbildungsleitern aufgewachsen (was gab es da elende Hunde darunter, auch später noch beim Bund), ... aber erst die Enkelgeneration (Hörensagen-Generation) muß anscheinend nochmal den Besen in die Hand nehmen, um den Braunen Rotz aus unseren verstaubten Gesetzen zu fegen.
Ganz schln blamabel für diese GEsellschaft, wie hier im alten Geist noch mit Untergebenen verfahren wird.
Es geht heuer mehr als nur um die Bereinigung einer Banken-Krise - es geht auch um eine Bereinigung der Alten Lügen von verkapten GröFaZ-Sympathisanten aus vorhergehenden Jahrzehnten : z.B. die Lüge davon, daß man vor Linken Angst haben muß + daß Leistung immer sicher zu Erfolg führt + daß unsere Gesellschaft auf Solidarität beruht + daß Gerechtigkeit auf Recht folgt + daß Freiheit alles rechtfertigt, wenn man nur reich und frech genug ist + daß Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht + etc
Der Wahrheit gehört wieder mehr wörtlich auf den Mund geschaut.
z.B.:
Die FDP demonstriert gegen Enteignung von ein paar Bank-Auktionären und ihren mehrere 100 Millionen Euro - ABER dabei übersehen die feinen Pinkel, wie gerade der Steuerzahler und kleine Mann in Massen ENTEIGNET wird, durch mehrere 100 MILLIARDEN Eura, die Merkel den Banken hinterherwirft.
dass finde ich sehr interesant! zahlreiche Gesetzestexte, auf die sich auch die LMU bezieht, stammen laut Material aus der Stabi aus der Zeit der Machtergreifung der N. von 1939; entsprechend ahnlich "rechteckig" sind hier auch die z.T. noch heute gueltigen Formulierungen.
Paging