Interview: J. Bönisch

Benedikt Hopmann verteidigt Kassiererin Emmely, der wegen 1,30 Euro gekündigt wurde. Ein Gespräch über Gerechtigkeit, Erniedrigung und Karl Marx.

Der Anwalt Benedikt Hopmann vertritt die Kassiererin Barbara E. alias Emmely, die von der Supermarktkette Kaiser's entlassen worden war, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung für rechtens. Dagegen haben Emmely und Hopmann Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Interview erklärt der Jurist, worauf er seine Verteidigung stützt, wie es seiner Mandantin geht und was der Prozess mit der Finanzkrise zu tun hat.

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Anwalt Benedikt Hopmann mit seiner Mandantin: Der 60-Jährige hat eine Kanzlei in Berlin. (© Foto: ddp)

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sueddeutsche.de: Herr Hopmann, Sie haben gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie lautet Ihre Argumentation?

Benedikt Hopmann: Wir bauen unsere Beschwerde auf zwei Säulen auf. Dafür verwende ich gern das Bild der Waage. Auf der einen Seite die Interessen der Supermarktkette Kaiser's, die ihr Vermögen schützen will. Auf der anderen Seite stehen die Interessen meiner Mandantin Emmely: In ihre Waagschale werfen wir ihre lange Betriebszugehörigkeit und den Kündigungsschutz, besonders für ältere Arbeitnehmer. Im Urteil neigt sich die Waage deswegen auf die Seite des Arbeitsgebers, weil das Landesarbeitsgericht kein Wort über das Gewicht der Interessen meiner Mandantin Emmely verliert. Die Beeinträchtigung der Interessen von Kaiser's werden dagegen stark überzeichnet. Für Kaiser's geht es nicht einmal um einen Schaden von 1,30 Euro, sondern nur um die Aussicht, 1,30 Euro zu erwerben - wenn sich der Kunde, der die Bons verlor, nicht wieder meldet. Emmely dagegen möchte nicht, dass ihr 31-jähriges Erwerbsleben zerstört wird. Für sie ist der Verlust ihres Arbeitsplatzes der Verlust ihrer Existenzgrundlage.

sueddeutsche.de: Was ist die zweite Säule ihrer Beschwerde?

Hopmann: Die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sie wurde in diesem Fall überhaupt nicht gewahrt. Obwohl Emmely 31 Jahre untadelig gearbeitet hat, wurde sie ohne vorherige Abmahnung vor die Tür gesetzt - und das wegen eines so lächerlichen Betrages.

sueddeutsche.de: Das heißt, um die Frage, ob Emmely wirklich die beiden Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hat oder nicht, geht es gar nicht mehr?

Hopmann: Richtig, diese Frage wollen wir nicht noch einmal aufwerfen. Sie kann das Bundesverfassungsgericht ohnehin nicht bewerten. Deshalb konzentrieren wir uns auf die anderen beiden Punkte.

sueddeutsche.de: Die Gegenseite argumentiert, sie hätte ein Recht darauf, sich vor Unterschlagungen zu schützen. Zudem sei das Vertrauen in Emmely unwiederbringlich zerstört. Die Höhe des unterschlagenen Betrags spiele bei der Kündigung überhaupt keine Rolle.

Hopmann: Ja, nach dieser Argumentation ist es egal, ob es um 1,30 Euro oder 1300 Euro geht. Das ist schon eine juristische Meisterleistung der Abstraktion: Wenn Emmely nach 31 Beschäftigungsjahren wegen 1,30 Euro gekündigt wird, dann kann erst gar kein Vertrauen aufgebaut worden sein, wenn Sie mich fragen. Und wie gesagt: Es hätte zunächst eine Abmahnung geben müssen.

sueddeutsche.de: Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein?

Hopmann: Dazu kann ich keine Prognose abgeben. Ich bin selbst sehr gespannt, wie sich das Verfahren weiterentwickelt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es allerdings noch drei Jahre dauern - und ich hoffe sehr, dass das Interesse der Öffentlichkeit so lange wach bleibt.

sueddeutsche.de: Hat Sie das große Medienecho auf den Fall überrascht?

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  1. Sie lesen jetzt "Das ist eine schwere Demütigung"
  2. "Einen Fall Emmely gibt es einmal im Monat"
  3. "Über meinem Schreibtisch hängt Karl Marx"
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