Diskriminierung und McDonald's:"Keine Typen ohne Zähne"

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Bevorzugt McDonald's junge, attraktive Mitarbeiter? Eine 41-jährige Bewerberin, die bei der Fastfood-Kette keinen Job bekommen hat, verklagt das Unternehmen wegen Altersdiskriminierung.

Julia Bönisch

Die Kriterien für die ausgeschriebene Stelle waren ein wenig merkwürdig: Ein "vollständiges und sauberes Gebiss" waren gefordert, ebenso eine makellose Haut ohne Tattoos und Piercings. Außerdem sollten die Bewerber nicht älter als maximal 35 Jahre sein. So lautete das Bewerberprofil für einen "Crew-Mitarbeiter für McDonald's Deutschland Inc.".

Das umstrittene Anforderungsprofil: "Alter: maximal 35" (Foto: Foto: K. Bertelsmann)

Frau B., schon länger arbeitslos, sah die Stellenanzeige im Herbst vergangenen Jahres in einer Hamburger Arbeitsvermittlung. Obwohl schon 41 Jahre alt, bewarb sie sich trotzdem - und wurde prompt abgelehnt. "Das ist ein eindeutiger Fall von Altersdiskriminierung", sagt Anwalt Klaus Bertelsmann, der Frau B. vertritt. "Solche Maximalgrenzen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eindeutig nicht erlaubt."

McDonald's muss sich deshalb nun vor dem Arbeitsgericht Hamburg verantworten. Bertelsmann fordert für seine Mandantin 3900 Euro Entschädigung. Das entspricht etwa drei Monatsgehältern, die Frau B. bei McDonald's verdient hätte. Laut Gleichbehandlungsgesetz steht ihr dies bei einer Diskriminierung zu.

Für McDonald's ist die Summe nicht nennenswert, doch für das Unternehmen geht es um seinen guten Ruf: Wer schon als Dickmacher der Nation verschrien ist, möchte ungern den Titel als diskriminierender Arbeitgeber obenauf.

Einseitige Selbstdarstellung

McDonald's behauptet, das umstrittene "Anforderungsprofil" gar nicht selbst erstellt zu haben. Der Fast-Food-Konzern bestreitet, Urheber oder Initiator der Stellenanzeige zu sein. "Wir versuchen noch, herauszufinden, woher diese Stellenanzeige tatsächlich stammt", sagt Pressesprecher Matthias Mehlen. "Auch das wird Bestandteil des Verfahrens sein."

McDonald's stelle außerdem regelmäßig Servicepersonal ein, das älter als 35 Jahre sei. Allein im Raum Hamburg und Hannover seien im vergangenen Jahr 58 Mitarbeiter über 35 eingestellt worden. "Das entspricht mehr als zehn Prozent aller Einstellungen", so Mehlen.

Auch der Pressesprecher des Hamburger Arbeitsvermittler, René Tollkühn, rätselt, wer das Dokument erstellt hat. "Ich gehe davon aus, dass McDonald's dieses Profil so nicht aufgegeben hat."

Für Anwalt Bertelsmann klingt dies alles wenig glaubwürdig, denn die Stellenanzeige sei nicht der einzige Hinweis auf Diskriminierung bei McDonald's. Auch auf der eigenen Homepage erwecke das Unternehmen den Eindruck, junge Mitarbeiter zu bevorzugen: In der Selbstdarstellung verwende McDonald's ausschließlich Fotos junger Menschen, in Online-Bewerbungen würden detailliert diskriminierungsanfällige Merkmale wie etwa Staatsangehörigkeit und Deutschkenntnisse abgefragt.

Sogar für den Juristen klingt es plausibel, dass das Unternehmen die Stellenanzeige nicht selbst verfasst hat. Schließlich sei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz den Personalern mit allen Konsequenzen bekannt. Da wäre es sehr ungeschickt, eine solche Anzeige zu formulieren. Vielmehr vermutet er, dass McDonald's das firmeninterne Anforderungsprofil an die Arbeitsvermittler kommuniziert habe. "McDonald's wird gesagt haben, 'Schickt uns nicht wieder solche Typen wie beim letzten Mal, mit Tattoos, ohne Zähne und so alt.' Das hat die Arbeitsvermittlung schriftlich festgehalten, und das ist dabei herausgekommen."

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg ist bis April terminiert. Selbst wenn McDonald's beweisen kann, dass die Anzeige nicht aus dem Unternehmen stammt, geht Bertelsmann davon aus, Recht zu bekommen. Denn das Unternehmen sendet nach eigenen Angaben einmal im Monat Stellenausschreibungen an den Arbeitsvermittler und unterhält damit eine dauerhafte Kundenbeziehung. "McDonald's hat deshalb zu vertreten, dass die Institution im Auftrag des Unternehmens gehandelt hat."

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