Dienstreisen:Wem gehören die Bonusmeilen?

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Bonusmeilen werden nicht dem Arbeitgeber gutgeschrieben, der den Flug bezahlt, sondern dem Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht muss nun entscheiden.

Daniela Kuhr

Heute ein Meeting in London, morgen eines in Paris. Sie sind viel unterwegs und arbeiten hart? Dann ist es höchste Zeit, sich einmal eine Auszeit zu gönnen. Zum Beispiel mit einer Reiseprämie für die schönsten Sommer- und Wintertraumziele." Die Zeilen stammen aus einer Broschüre des Lufthansa-Vielfliegerprogramms Miles & More.

Wem gehören die Bonusmeilen? Das Bundesarbeitsgericht muss nun entscheiden. (Foto: Foto: ddp)

Für die Fluggesellschaft scheint klar zu sein: Arbeitnehmer, die beruflich oft fliegen, dürfen ihre dienstlich gesammelten Bonusmeilen privat verwenden. Doch gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen viele Arbeitgeber das anders. Am Dienstag wird sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Thema befassen.

Vielfliegerprogramme sind weit verbreitet. Fluggesellschaften bieten sie an, um Kunden zu binden. In der Regel wird dabei dem Fluggast je nach Entfernung des Reiseziels eine gewisse Anzahl an Bonusmeilen auf einem Konto gutgeschrieben. Hat er eine bestimmte Menge erreicht, kann er die Meilen in Prämien eintauschen, zum Beispiel in Freiflüge. Normalerweise sind nur natürliche Personen teilnahmeberechtigt, also keine Unternehmen. Bei Dienstreisen werden die Bonusmeilen deshalb nicht dem Arbeitgeber gutgeschrieben, der den Flug bezahlt hat, sondern dem Arbeitnehmer.

Im konkreten Fall hatte der Arbeitnehmer durch Dienstreisen 350.000 Bonuspunkte gesammelt, was einem Wert von 9700 Euro entsprach. 2003 entschied sein Arbeitgeber, dass alle Besitzer einer Miles-and-More-Karte Auskunft über ihre Bonusmeilen erteilen müssten und dienstlich erworbene Meilen künftig nur noch dienstlich genutzt werden dürften.

Der Angestellte wehrte sich mit dem Argument, die Meilen stünden in keinem rechtlichen Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis. Lufthansa wolle die Vorteile gerade nicht dem Auftraggeber der Flugreise zukommen lassen, sondern ausschließlich dem viel fliegenden Fluggast. Das Arbeitsgericht Siegen hatte ihm Recht gegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm anders entschieden.

Bislang gehen die Unternehmen unterschiedlich mit dem Thema um. So dürfen zum Beispiel bei Siemens oder BMW auf Dienstreisen erworbene Meilen ausschließlich dienstlich genutzt werden, während die Deutsche Bank ihren Mitarbeitern nach Angaben eines Sprechers auch die private Verwendung erlaubt.

Bei Lufthansa will man das nicht bewerten. "Unser Kundenbindungsprogramm ist individualisiert, der Kunde bekommt die Meilen persönlich gutgeschrieben, aber wenn der Arbeitgeber sie dienstlich verwenden will, mischen wir uns da nicht ein", sagt eine Sprecherin.

Dass es um beachtliche Summen geht, zeigt ein Blick in den Geschäftsbericht. Allein Lufthansa hatte zum 31. Dezember 2004 für Bonusmeilen Rückstellungen in Höhe von 548 Millionen Euro gebildet. "Sollte das BAG gegen den Arbeitgeber entscheiden, würden den Unternehmen erhebliche Kostensenkungspotenziale verloren gehen", stellt Hanno Timner, Experte für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Hogan & Hartson Raue in Berlin fest.

Unabhängig vom Urteil könnte aber die private Nutzung von Bonusmeilen im Einzelfall "aufgrund betrieblicher Übung" zulässig sein, meint Melanie Sandmann, Arbeitsrechtsexpertin bei Taylor Wessing. "Das kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber über längere Zeit von der privaten Nutzung wusste und ihr nicht widersprach." Eine Neuregelung könne dann nur einvernehmlich herbeigeführt werden.

© SZ vom 10.4.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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