Bestechlicher Professor:"Schlechte Studentin, aber hübsche Frau"

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Ein Uni-Drama vor Gericht: Ein Professor bietet einer Studentin eine gute Note gegen Sex. Sie lehnt das Angebot ab - und schickt dem Mann Detektive auf den Hals.

S. Mayr

Nein, normal war das Verhältnis zwischen Professor Peter K. und seiner Studentin Sonja Thiel (beide Namen geändert) gewiss nicht. Er ein Mittfünfziger mit zerzaustem, graumeliertem Haar. Sie eine attraktive Frau Anfang 30, blond.

Der verurteilte Professor: Er wollte eine "langfristige Affäre". (Foto: Foto: dpa)

Vor Gericht trägt er eine mäßig moderne, braungemusterte Krawatte, sie erscheint in hohen Stiefeln, kurzem Rock, engem violettem Oberteil, die Fingernägel manikürt. "Sie war eine schlechte Studentin, aber eine hübsche Frau", räumte der Angeklagte offen ein, "ich wollte eine Affäre mit ihr."

Sie wollte aber nur ihr Magister-Studium abschließen und hatte Angst durchzufallen. Der verheiratete Familienvater machte der Frau, die aus der Ukraine stammt, ein unmoralisches Angebot - deshalb sitzt er nun auf der Anklagebank des Augsburger Amtsgerichts.

"Putzen? Auf die Kinder aufpassen? Geld?"

Bei einem Gespräch im Büro des Beamten auf Lebenszeit ging es vor knapp einem Jahr um die schriftliche Prüfung der Studentin im Fach Personalwesen. "Er sagte mir glasklar, dass ich durchfallen werde", berichtete die Studentin im Zeugenstand. "Ich war verzweifelt, es ging um meine Aufenthaltserlaubnis und um meine Existenz."

Nach Angaben der Zeugin hat der Professor seine Hände auf ihre gelegt und gesagt: "Dann bieten Sie mir einen Tausch an." Fassungslos habe sie ihn gefragt, was er meine. "Putzen? Auf die Kinder aufpassen? Geld?"

K. habe nur gelächelt und sechs Finger hochgestreckt. Sie fragte, ob er 600 oder 6000 Euro wolle. Er antwortete: "Nein, was ich meine, ist Sex." Er habe von seinem "langweiligen Leben" gesprochen und dass er "viel nachzuholen" habe. Der Angeklagte bestätigte diese Aussage und zeigte sich einsichtig: "Das war ein ganz schlimmer Fehler, ich muss neben mir gestanden haben."

Nach der ungewöhnlichen Sprechstunde kam es zu einem zweiten Gespräch, bei dem die Studentin mit einem versteckten Mikrophon und einer Kamera im Knopfloch erschien. Später schickte sie zwei Detektive mit den Aufnahmen zum Professor, diese drohten nach Aussage des Angeklagten mit der Veröffentlichung.

"Man ist heute vor nichts mehr sicher", kommentierte der Richter dieses Geschehen. Die Frau rechtfertigte sich damit, dass ihr ohne Beweisbänder niemand geglaubt hätte. Gegen sie ist ein Verfahren wegen Nötigung anhängig.

Geldauflage von 8000 Euro

Vom Besuch der zwei "Typen" verängstigt, erstattete der Professor Selbstanzeige. Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Prozess vor, seine Machtposition "schamlos ausgenutzt" und "das Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes schwer erschüttert" zu haben. Sie forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Wäre das Gericht diesem Antrag gefolgt, hätte der Angeklagte Beamtenstatus und Pensionsansprüche verloren. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Das Gericht verurteilte den Professor wegen Bestechlichkeit zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 8000 Euro. Damit kann der Professor an der Uni weiterarbeiten. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, kommt das dienstrechtliche Verfahren in Gang. Die Staatsanwaltschaft erwägt Berufung einzulegen. Auch privat hatte der Fehltritt für den Professor Konsequenzen, wie sein Anwalt sagte. Konkreter wurde er nicht.

Sonja Thiel hat ihre mündliche Prüfung bei einem anderen Professor abgelegt - und mit der Note 1,3 bestanden.

© SZ vom 20.3.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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