Bayern:Langzeit-Studenten müssen zahlen

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Wer die Regelstudienzeit um mehr als zwei Jahre überschreitet, muss 500 Euro pro Semester entrichten.

Von Christine Burtscheidt

Zusätzlich zur Einführung einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro für Studierende an Bayerns Hochschulen will das Wissenschaftsministerium eine Abgabe für Langzeit-Studenten einführen. Wer die Regelstudienzeit um mehr als zwei Jahre überschreitet, muss 500 Euro pro Semester entrichten. Das hat gestern das Kabinett beschlossen. Rektoren, Studenten und die Opposition im Landtag übten massive Kritik an dem Vorgehen.

Wie zu erwarten war, ging der Beschluss gestern ohne Widerstände im Kabinett durch. Damit steht nun fest: Vom kommenden Wintersemester an müssen die 245.000 Studenten in Bayern 50 Euro pro Semester zusätzlich zu 28 Euro Studentenwerksbeitrag zahlen. Den Erlös leitet das Wissenschaftsministerium direkt zur Konsolidierung des Haushalts an das Finanzministerium weiter. "Die Verwaltungsgebühr ist ein wichtiges Instrument, um weitere Einschnitte beim Personal zu vermeiden", verteidigte Edmund Stoiber den Schritt. Und auch Finanzminister Kurt Faltlhauser erklärte: Durch das Geld könnten 440 Stellen an Bayerns Hochschulen verbleiben.

Noch mehr Gebühren?

Beschlossen wurden auch Gebühren für Langzeitstudenten. Studenten müssen künftig 500 Euro zahlen, wenn sie die Regelstudienzeit um mehr als drei Semester überzogen haben. Ausnahmen werden lediglich bei Hinderungsgründen wie Krankheit oder Beurlaubung gemacht. Betroffen von der Gebühr sind zurzeit in Bayern rund 9300 Studenten. Sie haben jedoch noch eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Gebühr wird erst zum Wintersemester 2005/2006 erhoben. 90 Prozent der Erlöse sollen dabei an den Hochschulen verbleiben.

Die Gebühren für Langzeitstudenten werden hinfällig, wenn das Bundesverfassungsgericht das Verbot für ein kostenpflichtiges Erststudium aufheben sollte. In diesem Fall nämlich will Bayern allgemeine Studiengebühren einführen. Das bekräftigte gestern erneut das Kabinett.

Nicht zweckgebunden

Der Vorstoß der Staatsregierung stieß auf massive Kritik bei Rektoren wie Studenten. "Eine Verwaltungsgebühr in dieser Größenordnung wäre sinnvoll, wenn sie zu einem verbesserten Service am Studenten beitragen würde. Im Finanzloch des Staates hat sie jedoch nichts verloren", sagte der Sprecher der bayerischen Rektoren, der Münchner TU-Präsident Wolfgang Herrmann.

Auch fragte er, ob es nun zu einer Aufgabenverlagerung kommen werde. Ob also das Finanzamt beispielsweise die Einschreibung der Studenten übernehmen werde. Eine "Abzocke ohne Sinn und Verstand" nannte Klemens Himpele, Geschäftsführer des Aktionsbündnisse gegen Studiengebühren, die neuen Gebühren. Das sei von vorne bis hinten daneben, und werde von den Studenten rigoros abgelehnt. Kritik übte auch die Opposition im Landtag. Die Grünen erklärten: "Das sind versteckte Studiengebühren, die nur dazu dienen, den Staatshaushalt zu konsolidieren." Die SPD hält den Beschluss des Kabinetts für "sozial unverantwortlich" und auch rechtlich für eine "fragwürdige Lastenverschiebung".

Juristen äußerten jedoch keine Bedenken. "Rechtlich geht das in Ordnung", sagte Peter Huber, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht in München. Mit 50 Euro für die vielfältigen Verwaltungsleistungen der Hochschulen wie die Studienberatung, Immatrikulation oder Service an Auslandsämtern wird laut Huber in etwa das gefordert, was der Staat dafür auch aufwendet. Auch sieht er rechtlich kein Problem, dass das Geld gar nicht den Hochschulen zufließt. Universitäten würden aus dem Staatshaushalt finanziert und hier gelte die Deckungsfähigkeit aller Einnahmen. Die Mittel seien somit nicht zweckgebunden.

© SZ vom 21.1.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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