Arbeitsrecht:Privat unterwegs im Dienstwagen

Wann Mitarbeiter das Firmenauto auch außerhalb der Arbeitszeiten nutzen dürfen.

Bei einer unerlaubten Nutzung ihres Firmenwagens riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Das erklärt Arbeitsrechtsexpertin Ingeborg Axler.

(Foto: Foto: sueddeutsche.de)

Diese sei gerechtfertigt, wenn im Überlassungsvertrag nur die Nutzung durch den Mitarbeiter vorgesehen ist, der Wagen aber dennoch von Familienmitgliedern oder Bekannten genutzt wird. Verursachen diese mit dem Wagen einen Unfall, könnte die Firma auch Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem Mitarbeiter geltend machen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Ein wiederholter Verstoß gegen den Dienstwagen-Überlassungsvertrag wäre sogar ein Kündigungsgrund.

Dabei sei allerdings eine Einzelfallprüfung geboten, bei der es aus arbeitsrechtlicher Sicht entscheidend auf die Art der unerlaubten Nutzung ankommt. "Es kann eigentlich keiner etwas dagegen haben, wenn die Ehefrau den Mitarbeiter abends nach einer Feier nach Hause fährt", so Axler. Anders sehe es aus, wenn der Firmenwagen etwa für andere Geschäfte zweckentfremdet wurde.

Versicherungstechnisch müssen indes weder autorisierte noch unautorisierte Fahrer eines Dienstwagens bei einem Unfall etwas befürchten. "Der Gesetzgeber sieht vor, dass immer der Halter für ein Fahrzeug haftet", sagte ein ADAC-Sprecher in München. "In Deutschland ist das Fahrzeug versichert und nicht der Fahrer." Bei einem verursachten Unfall greift also die Haftpflichtversicherung der Firma, die den Dienstwagen zugelassen hat.

Allerdings kann die Versicherung dem Sprecher zufolge mit dem Unternehmen bestimmte Versicherungsbedingungen aushandeln. Wenn diese nur die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mitarbeiter vorsehen, könnte die Versicherung gegenüber der Firma eine Vertragsstrafe aussprechen. Das Unternehmen könne sich diese wiederum von seinem Mitarbeiter zurückholen.

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