Oft bezahlen Einkäufer im Internet per Sofortüberweisung. Was viele dabei nicht wissen: Der Anbieter Sofortüberweisung.de erhält einen umfangreichen Blick in seine Konten.
Es ist ein Generalschlüssel zum eigenen Konto, den Kunden dem Online-Dienst Sofortüberweisung.de anvertrauen. Der Dienstleister wickelt für sie die Überweisungen bei Einkäufen im Internet ab - und zwar von ihrem normalen Bankkonto.
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Etwas Verbotenes macht Sofortüberweisung.de nicht. Datenschützer bemängeln jedoch, dass der Kunde kaum wissen könne, worauf er sich einlässt. (© dpa)
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Der Vorteil dieses Services, hinter dem das Unternehmen Payment Network aus Gauting bei München steht: Der Verkäufer bekommt sofort bestätigt, dass das Geld auf dem Weg zu ihm ist. Der Nachteil für den Kunden: Er gibt PIN- und TAN-Nummern aus der Hand und gewährt Sofortüberweisung.de einen umfangreichen Blick in seine Konten. Nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) fragt der Dienstleister die Umsätze der vergangenen 30 Tage, den Dispokredit und weitere Kontostände bei derselben Bank ab.
"Unsere Software berechnet den Verfügungsrahmen des Kunden zum Zeitpunkt der Überweisung", erklärt Georg Schardt, Vorstand von Payment Network. Dafür brauche das System nicht nur den Kontostand und den Dispokredit. Es müsse auch prüfen, ob der Kunde in der Zwischenzeit weitere Überweisungen getätigt habe, die noch nicht vom Kontostand abgezogen sind. Außerdem prüft das Unternehmen, ob der Kunde in den vergangenen 30 Tagen schon andere Bestellungen über Sofortüberweisung.de bezahlt hat. "So schließen wir aus, dass sich Betrugsfälle wiederholen", sagt Schardt. Zugangscodes würden dabei nicht gespeichert. Die Prüfung laufe automatisch.
Umfassende Zugangsrechte für Dritte
Etwas Verbotenes macht der Anbieter nicht. Datenschützer bemängeln jedoch, dass der Kunde kaum wissen könne, worauf er sich einlässt. Bevor er PIN und Kontonummer eingibt, bekommt er den Hinweis, dass die Firma frühere Transaktionen von Sofortüberweisung.de und den Verfügungsrahmen prüfe. Was das bedeutet, erfährt er nicht. Weitere Informationen bekommt er erst, wenn er den Link zu den Datenschutzhinweisen anklickt. "Der Verbraucher macht sich nicht notwendigerweise klar, dass er hier Dritten umfassende Zugangsrechte gibt", sagt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Payment Network zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Behörde steht mit dem Unternehmen schon länger in Kontakt. Die Recherchen des NDR hätten jetzt neue Fragen aufgeworfen, sagt Thomas Kranig, Leiter des Landesamtes. "Der Kunde muss wissen, wozu er seine Einwilligung gibt, und das ist hier womöglich nicht gegeben", meint er. Für ein abschließendes Urteil müsse er aber die Antwort von Payment Network abwarten. Das Unternehmen möchte von sich aus prüfen, ob es die Bedingungen für Käufer klarer formulieren kann. Zu prüfen bleibe auch, ob Sofortüberweisung.de auf die anderen Konten der Käufer bei derselben Bank zugreife, sagt Datenschützer Kranig.
Drohende Haftungsfalle
Schardt steht mit seinem Angebot in Konkurrenz zum Dienstleister Giropay, hinter dem die Postbank, die Sparkassen-Finanzgruppe, die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie einige private Banken stehen. "Wir sind der günstigste Online-Bezahldienst", behauptet Schardt, die Verkäufer zahlten maximal ein Prozent Gebühr. 17.000 E-Commerce-Händler greifen laut Payment Network auf den Überweisungsdienst zurück.
Für den Käufer hat die Sache jedoch einen Haken, den Verbraucherschützer Pauli besonders kritisch bewertet. Indem er die Zugangsdaten weitergibt, verletzt er seine Sorgfaltspflicht: "Er kann hier in eine Haftungsfalle laufen, denn er muss die Sicherheitsbestimmungen seiner Bank einhalten", sagt Pauli. Im schlimmsten Fall könnte ihm diese Fahrlässigkeit auch später noch negativ ausgelegt werden, beispielsweise wenn er Opfer eines Betrügers am Bankautomaten wird und ein Gericht entscheidet, ob ihm die Bank sein Geld ersetzen muss. "Der Verbraucher sitzt hier zwischen allen Stühlen. Deswegen muss der Gesetzgeber Regeln schaffen," fordert Pauli.
Diese Regeln müssen einerseits die Sicherheitsvorkehrungen der Banken bewahren, anderseits dürfen sie aber weiteren Anbietern den Marktzugang nicht versperren. Laut Schardt habe Giropay im Jahr 2009 gegen Payment Network wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Das Unternehmen würde mit seinem bankenunabhängigen System gegen die AGB der Banken und Sparkassen verstoßen. Das Bundeskartellamt hat hierzu Ende Februar Stellung genommen. Es wertet die AGB mit ihrer Klausel zur Online-Verwendung von PIN und TAN als wettbewerbsrechtlich bedenklich. Der Zentrale Kreditausschuss äußert sich zu dem laufenden Verfahren nicht.
Der ehemalige Prior Anselm Bilgri war dreißig Jahre im Kloster. Dann hat er mit dem Orden gebrochen. Heute verdient er Geld – und macht sich Sorgen um sein Auskommen im Alter. Geld. Jetzt lesen ...
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(SZ vom 31.05.2011/hgn)
Brauereiboom im Weinland
Das ist ja grade die Krux unserer modernen Industriegesellschaft:
Ich als Verbraucher müsste fast jeden Tag zum Teil 30 A4-Seiten lange juristische Verträge lesen, um die ich meist gar nicht herum komme:
- bei fast jeder Software-Aktualisierung
- beim Kauf einer iPhone App
- beim Nutzen des WLAN in einem Café
- und und und!
Mal abgesehen vom Aufwand - welcher Normalbürger versteht denn wirklich, was die verwendeten Formulierungen bedeuten sollen?
So entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis des Endkunden von der Rechtsabteilung der Konzerne. Es bleibt meist eh nur zu vertrauen, dass schon alles seine Richtigkeit hat.
..ist klar im vorteil. weshalb denn die aufregung? jeder mündige (d.h. eigenverantwortlich handelnde..) user weiß (bzw. müsste es wissen), dass bei jedem vertragsabschluss im internet datenschutzvereinbarungen und agb's vom kunden abgenickt werden müssen. wer zu faul ist zum lesen ist selber schuld. und wer sich nicht über die konsequenzen seines handelns - sprich kaufverträge und zahlungsoptionen - im internet im klaren ist, hat auf gut deutsch da nix zu suchen.
wenn das so weitergeht haben wir noch amerikanische verhältnisse hier. dann werden wir auch gewarnt, dass kaffee, der frisch aus der maschine kommt, möglicherweise heiß ist und mikrowellen nun mal nicht zum trocknen von haustieren geeignet sind.
man kann nun mal nicht von sich behaupten eigenverantwortlich und selbständig handeln zu wollen und gleichzeitig aber von den bösen unternehmen erwarten alles idi****tensicher machen zu wollen.
3W.heise.de/ct/meldung/Daten-und-Verbraucherschuetzer-kritisieren-sofortueberweisung-de-1252044.html
*kwt*
Dieser Sofortüberweisung habe ich nie getraut. Folglich habe ich sie auch nie verwendet und werde sie auch nie verwenden. Dass hier an irgendeiner Stelle im Internet nach einem Zugang zu meinem Konto und einer TAN gefragt wird, war mir bislang immer suspekt und hat dazu geführt, dort einen Bogen zu machen. Was weiß ich, was wirklich mit dieser TAN passiert? Wer sich auch nur halbwegs mit Onlinebanking und den AGBs beschäftigt, weiß auch, dass diese Überweisung dann abgeschickt ist und ich sie im Zweifelsfall auch nie zurückbekommen werde, denn ich habe die TAN aus der Hand gegeben, was gegen meine Sorgfaltspflicht verstösst. Es ist schlimm, dass es dazu einen Artikel in einer Zeitung braucht, um die Leute auf sowas aufmerksam zu machen.
Bislang haben alle Online-Shops, sofern sie diese Sofortüberweisung anboten, auch andere Zahlungsarten (Rechnung, Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte) angeboten, und Vorkasse ist auch nichts anderes als so eine Sofortüberweisung, nur dass es evtl. insgesamt zwei Tage länger dauert. Ein Shop, der nichts anderes anbietet, würde mit mir eben kein Geschäft machen.
Da predigen ALLE seit Jahrzehnten, die PIN und TAN nicht aus der Hand zu geben und dann posten die Leute das im Internet. Mein Mitleid hält sich in äußerst geringen Grenzen.
Paging