Wohnungsmängel:Klarer Fall

Um die Beseitigung von Wohnungsmängeln muss sich der Vermieter kümmern. Erst nach einer unbeantworteten Mahnung an ihn sollten Mieter Schäden in der Wohnung selbst beseitigen lassen.

Das rät der Deutsche Mieterbund in Berlin. Denn grundsätzlich sei es Aufgabe des Vermieters, zum Beispiel notwendige Reparaturen zu veranlassen.

Geschieht das nicht sofort, kann der Mieter die Zahlungen kürzen. Je nach Umfang und Auswirkung der Beeinträchtigung darf die Kürzung zwischen einem und 100 Prozent liegen.

Reagiert der Vermieter nicht oder weigert er sich, die Mängel zu beseitigen, kann der Mieter auf Mängelbeseitigung klagen. Wenn sich der Vermieter trotz Mahnung nicht rührt, können Mieter die Mängel auch selbst beseitigen lassen, erläutert der Mieterbund.

Eine Minderung sei allerdings ausgeschlossen, wenn Mieter den Mangel selbst verschuldet haben oder es sich bei dem Mangel um eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung handelt.

© sueddeutsche.de/dpa/als - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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