Wie sicher ist die Geldanlage?:Vermögen und Unvermögen

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Wie werden die Spareinlagen der Bürger bei Bankpleiten gesichert? Und bei welchen Geldanlagen ist Vorsicht angebracht?

Thomas Öchsner und Marco Völklein

Das hat es noch nie gegeben: Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte gibt eine Bundesregierung eine Garantie für alle privaten Einlagen auf Spar- und Girokonten ab. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will so Panik unter den Anlegern verhindern. Trotzdem fragen sich immer mehr Bankkunden: Wie sicher ist mein Geld eigentlich? Die Antwort lautet: Es gibt keinen Grund, jetzt in großem Stil Geld bei der Bank abzuheben und es unter die Matratze zu legen. Das Ersparte ist im Prinzip sicher, es kommt jedoch auch auf die Anlageform und das Einlagensicherungssystem an - ein Überblick.

Gesetzliche Sicherung:

Jede private Bank, die in Deutschland Geschäfte betreiben will, hat der Gesetzgeber dazu verpflichtet, in einen Rettungstopf einzuzahlen: die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Zu den privaten Banken zählen zum Beispiel die Deutsche Bank, die Postbank und die Hypo-Vereinsbank. Die Entschädigungseinrichtung untersteht staatlicher Kontrolle und sichert 90 Prozent der Einlagen eines Sparers ab, höchstens allerdings 20.000 Euro. Sollte das Geld aus dem Rettungstopf im Falle einer Bankpleite nicht ausreichen, müssen die privaten Banken Geld nachschießen. Die Pflicht ist "unbegrenzt und sehr rigide im Gesetz geregelt", erläutert der Bankenverband. Die Töchter einiger ausländischer Geldinstitute bieten nur diese Mindestsicherung. Dort sollten Anleger deshalb auch nicht mehr als 20.000 Euro anlegen.

Auf der nächsten Seite: Wie weit reicht die freiwillige Sicherung der Banken - und die staatliche Garantie?

Freiwillige Sicherung:

20.000 Euro pro Sparer sind nicht viel; deshalb unterhalten die privaten Banken zusätzlich einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Auch in diesen Topf zahlen sie regelmäßig Geld ein. Das Versprechen der Banken: Jeder Euro, der über der gesetzlichen Höchstgrenze von 20.000 Euro liegt, wird bei einer Bankpleite über diesen Fonds gesichert - der Sparer erhält aus dem Topf seine Einlagen erstattet. Auch hier gilt eine Höchstgrenze, die aber bei den meisten Banken mehrere hundert Millionen Euro pro Sparer beträgt. In der Vergangenheit hat der Sicherungsfonds bei kleineren Bankpleiten eingegriffen und die Einlagen der Sparer immer geschützt.

Staatliche Garantie:

Mittlerweile allerdings zweifeln viele Sparer an dem Versprechen der Banken: Bei einer Pleitewelle mehrerer Institute käme der Fonds wohl an seine Grenzen. Deshalb gab Angela Merkel am Wochenende die staatliche Garantie - quasi ein Generalversprechen. Sollte der Sicherungsfonds der Banken nicht reichen, springt der Staat ein - und zwar unbegrenzt. Die Kanzlerin hat so ein drittes Sicherungsnetz zusätzlich zu den bestehenden eingezogen. Ziel ist es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu verhindern, dass die Bürger all ihr Erspartes abheben - und damit erst eine schwere Krise auslösen.

Sparkassen, Genossenschaftsbanken:

Neben den privaten Banken bilden die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken zwei separate Säulen im deutschen Kreditgewerbe. Auch sie haben jeweils eigene Sicherungssysteme. Diese sollen den Zusammenbruch einzelner Institute verhindern und so das Geld der Sparer sichern. Gerät ein Geldhaus ins Straucheln, greifen ihm die anderen unter die Arme oder sie übernehmen - im äußersten Notfall - das Institut am Ende komplett. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen daher nicht in die gesetzliche Grundsicherung einzahlen.

Spareinlagen:

Mit allen Sicherungssystemen sind nur Spareinlagen geschützt - also das Geld auf dem Girokonto und dem Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld sowie Beträge, die in einem Banksparplan stecken. Merkels Staatsgarantie erstreckt sich aber nur über Einlagen von Privatpersonen.

Auf der nächsten Seite: Was passiert jetzt mit Bundeswertpapieren und Lebensversicherungen?

Bundeswertpapiere:

Sie sind derzeit sehr gefragt, weil sie als absolut sicher gelten. Wer Bundeswertpapiere wie zum Beispiel Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze oder die neue Tagesanleihe des Bundes kauft, leiht dem Staat Geld und bekommt dafür Zinsen. Das Risiko, am Ende der Laufzeit sein eingesetztes Kapital nicht zurückzubekommen, ist gleich null - schließlich kann der Staat nicht pleitegehen. Es gibt deshalb für Bundeswertpapiere auch keine Einlagensicherung. Wer mehr darüber wissen möchte, kann sich auf der Internetseite der Bundesfinanzagentur informieren (www.bundeswertpapiere.de).

Lebensversicherungen:

Darin stecken etwa 700 Milliarden Euro, überwiegend sehr sicher angelegt. Die deutschen Versicherer stecken das Geld ihrer Kunden zum größten Teil in festverzinsliche Wertpapiere. Nur gut zehn Prozent wandern im Durchschnitt in Aktien. Zuletzt sind die Zinsen allerdings deutlich gefallen, Bundeswertpapiere werfen zum Beispiel im Durchschnitt nur noch 3,75 Prozent ab. Bleibt es bei diesem Trend, werden dies auch die Kunden der Assekuranz zu spüren bekommen: Die Verzinsung ihrer Lebensversicherungen wird dann tendenziell sinken oder zumindest nicht steigen.

Auf der nächsten Seite: Worauf muss man bei Investmentfonds und Zertifikaten achten?

Investmentfonds:

Knapp 710 Milliarden Euro haben die Deutschen in Publikumsfonds investiert. Ihre Fondsanteile gelten juristisch als Sondervermögen, sie bleiben somit im Eigentum der Kunden und sind vor dem Zugriff Dritter geschützt, egal ob die Fondsfirma pleite geht oder die Bank, die das Fondsdepot verwaltet. Investmentfonds sind deshalb "absolut konkurssicher", heißt es beim Branchenverband BVI. Vor Kursverlusten sind die Fonds, etwa weil die Aktienkurse einbrechen, allerdings nicht geschützt.

Zertifikate:

Mit dieser Anlageform sind Tausende Anleger zuletzt hereingefallen. Der Grund: Ihnen war nicht klar, dass die Rückzahlung ihres investierten Geldes von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängt, also der Bank, die das jeweilige Zertifikat herausgegeben hat. Geht dieser Emittent wie zuletzt die US-Investmentbank Lehman Brothers pleite, wird das Geld der Anleger Teil der Konkursmasse und ist womöglich für immer verloren. Nur bei den Genossenschaftsbanken unterliegen Zertifikate der Einlagensicherung.

© SZ vom 07.10.2008/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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