Vulgäre Beschimpfung:Das kostet den Mietvertrag

Hat sich der Mieter verbal nicht mehr im Griff, kann der Vermieter fristlos kündigen.

Beleidigt ein Mieter den Lebensgefährten seiner Vermieterin auf das Übelste, rechtfertigt dies eine fristlose Wohnungskündigung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.

Der Vermieterin sei nicht länger zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter ohne ersichtlichen Anlass seine Vermieterin und ihren Partner im Hausflur vulgär beleidigt und beschimpft. Daraufhin hatte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos gekündigt. Der Mieter klagte und verlor.

Durch seine verbalen Attacken sei das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter unwiderruflich zerstört worden, entschied das Gericht. Die fristlose Kündigung des Mietvertrags sei deshalb korrekt und nicht zu beanstanden.

Aktenzeichen: Landgericht Coburg 32 S 65/04.

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