Müllberge, Katzendreck, von der Decke bröckelt Putz: Manche Mieter hinterlassen völlig verwüstete Wohnungen und einen Haufen Mietschulden.
Riesige Müllberge, eingeschlagene Türen, Katzen- und Hundekot in den Ecken: Gisela Marsden ist fassungslos, als sie nach dem Auszug der Mieter ihr Elternhaus in Celle betritt. "Ich finde keine Worte", sagt sie.
Hausbesitzerin Gisela Marsden in ihrem verwüsteten Haus. (© Foto: dpa)
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Nach dem Tod ihres Vaters 1999 hatte sich die Altenpflegerin entschlossen, das Haus zu vermieten. Ein schwerer Fehler, wie die 55-Jährige heute weiß. Gisela Marsden geriet an so genannte Mietnomaden. Das sind Mieter, die schon bald nicht mehr zahlen, dann plötzlich ausziehen und die Wohnung völlig verwüstet hinterlassen.
Dabei hatte das ältere Ehepaar und dessen Sohn mit Freundin einen guten Eindruck auf die Hausbesitzerin gemacht. Doch schon bald ging auf ihrem Konto kein Geld mehr ein. Sie schrieb Mahnungen über Mahnungen, schaltete einen Anwalt ein. Nichts half. "Bis heute schuldet mir die Familie mehr als 10.000 Euro", sagt die 55-Jährige.
Schon vorher hatte sie Pech mit Mietern. Die Schulden aller ehemaligen Bewohner belaufen sich auf 32.000 Euro.
Mit dem Auszug der Mieter war der Ärger nicht zu Ende. "Einen Saustall" habe die Familie hinterlassen, schimpft sie, und zeigt auf die Urinflecken im Parkett und den von der Decke gefallenen Putz.
"Die haben Stofffetzen mit Paketband an den Fensterscheiben festgeklebt", sagt sie kopfschüttelnd. Im Schlafzimmer deutet sie auf die Schimmelflecken an den Wänden. Hier ist nie richtig gelüftet worden.
Frank Bentes, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover, kennt solche Geschichten zur Genüge. "Mietnomaden sind ein regelmäßiges Problem von Vermietern", sagt er. Häufig zahlten sie nur die Kaution und erste Miete. Danach gebe es monatelange Räumungsprozesse, kurz vor der Zwangsräumung seien die Mieter wie vom Erdboden verschluckt. Das Problem liegt laut Bentes darin, dass es keine Datei gibt, in der Mietnomaden erfasst werden. Aus diesem Grund könnten sich Vermieter auch nicht vor ihnen schützen.
Der Chef von Niedersachsens größter Hausbesitzerorganisation Haus & Grund, Hans Reinold Horst, sieht das ähnlich: "Sie können den Leuten nicht in den Kopf schauen." Die einzige Möglichkeit, um den Schaden durch Mietnomaden in Grenzen zu halten, sei die umgehende Reaktion der Hausbesitzer schon bei geringsten Außenständen. "Es ist ratsam, die Mieter sofort anzusprechen und parallel dazu anzuschreiben", empfiehlt er.
Für Bernd Stöver, Geschäftsführer beim Mieterbund Hannover, sind Mietnomaden ein "bundesweites Phänomen".
Allerdings sei die Welle inzwischen wieder verebbt. Er vermutet, dass die Vermieter hellhöriger geworden sind und ihre Mieteingänge stärker überprüfen.
Genau das hat sich jetzt auch Gisela Marsden vorgenommen. Die Hausbesitzerin hat aus ihren Fehlern gelernt. Seitdem ihre Mieter ausgezogen sind, geht sie jeden Tag zum Haus, um containerweise Müll zu entsorgen, Fußböden zu schrubben und Fenster zu putzen. Sie möchte das gesamte Gebäude renovieren, um wieder vermieten zu können. Doch dieses Mal will sie ihre künftigen Hausbewohner vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag gründlicher prüfen.
(Simone Haserodt, dpa)
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für den Vermieter bleibt immer ein Restrisiko auf einen Mietnomaden oder einen asozialen Mieter hereinzufallen. Das gehört quasi zu seinem Berufsrisiko, dass er nie ganz ausschließen kann. Das Problem wird aber erst dadurch richtig schlimm, daß es solange dauert bis man legitim gesetzlich gegen den Mieter vorgehen kann. Faktisch entstehen ja die Unsummen die beim Vermieter an Mietverlusten und Schadensbeseitigung auflaufen nur, weil die Gerichte so lange brauchen. Oft bis zu einem Jahr. Der Mietnomade lacht sich derweil einen Ast. Da also der Staat meine berechtigten - und überlebensnotwendigen - Interessen nicht schützen kann/will, muß ich mir selber helfen. Sollte ich mal das Pech haben, an einen Mietnomaden zu geraten, wird der in kürzester Zeit samt seinem Hausrat auf der Strasse landen - notfalls wird da auch etwas nachgeholfen. Wenn er den Mietvertrag bricht, kann ich das auch.
....oder an Pärchen unter 30.....
Darf ich lachen? Ich bin 23 und wohne seid 2 Jahren mit meiner festen Lebens-
gefährtin ohne Probleme in Miete. Wie stellen Sie sich das vor? Das man bis 30
bei den Eltern wohnt? Jmd mit einem normalen Lebenslauf fängt mit 30 eher an,
an Eigentumswohnung/haus zu denken als an Miete. Wenn sie natürlich nur
Rentner nehmen die aus Lust und Laune mal eben die Wohnung wechseln
Viel Spass beim suchen.
Armes Deutschland.
oder an pärchen unter 30 jahren
na, da habt ihr euch ja einen tollen filter ausgedacht...viel glück.
VOR VERMIETUNG:
1. Schufa
2. 3 letzten Gehaltszettel
3. wie lange im letzten Job
4. wie lange im vorletzten Job
5. Anruf beim Arbeitgeber
6. Auskunft von Vormieter
7. wie lange im letzten Mietverlag
8. Anruf beim Vormieter
9. Eventuell Zeitmietvertrag
bei Verzicht von 1-9.:
Ärger
Finanzieller Verlust,
Mehrausgaben Gericht,
Erhebliche Kosten für Instandsetzung
Psychische Langzeitbelastung
die rechtsprechung läßt die vermieter mit ihren problemen vollständig alleine - ständig wird, mangels öffentlichem interesse, auf den zivilprozeß verwiesen. mittlerweile kann ich ich eine anleitung zum straffreien mietbetrug schreiben: hartz-iv beziehen, die erste monatsmiete bezahlen, dann die arge veranlassen, daß das geld auf das eigene konto geht, das geld anderweitig verwenden - kein problem: die arge ist nicht betrogen, weil dem mieter die mietbeihilfe zusteht, das geld ist zwar zweckgebunden, aber betrug liegt nicht vor, da die erste miete bezahlt wurde, somit fehlt das öffentliche interesse - der vermieter möge die mietschulden im zivilprozeß einklagen. klar.
sachbeschädigung bei einem klaren fall von vandalismus? ja - der strafantrag dient für die vorbereitung des zivilprozesses und ist deshalb einzustellen. beschwerde? klar - das öffentliche interesse fehlt. der vermieter möge die schäden im zivilprozeß einklagen. klar.
horror-vermieter? ich lach mich schief! der letze artikel in der sz zum thema "vermieter-verbrechen": schleißheimerstrasse, klo auf dem gang. neuer eigentümer, der jetzt renoviert. und hinterher mehr miete will. dann schaut mal in die rechtsprechung: klo auf dem gang darf nicht sein, weil damit die abgeschlossenheit der wohnung nicht gegeben ist. so darf gar nicht vermietet werden. ach ja. deutschland.
wir verlangen vom vorherigen vermieter die eidesstatliche versicherung, daß keine mietschulden bestehen. wir vermieten keinesfalls an frauen mit kind oder an pärchen unter 30 jahren. wir helfen unseren mietern, die regelmäßig die miete zahlen, wo wir nur können. mieterhöhungen sind tabu, nebenkosten müssen wir anpassen. wir setzen auf das soziale gefüge in den häusern als schutzschild gegen mietnomaden - mobbing!
horror-vermieter?!?! klar.
Paging