Treppenputzdienst ohne Ende:Der Mietvertrag macht keinen Urlaub

Alle Verpflichtungen des Mieters laufen weiter, wenn er sich eine Auszeit nimmt. Daher gilt es vor dem Urlaub einige Vorkehrungen zu treffen.

Das rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Auch wenn das Treppenhaus noch so elegant ist: Wenn's im Mietvertrag steht, muss es von den Mietern gereinigt werden. (Foto: Foto: dpa)

Der Mieter müsse sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas und Versicherungen eingehalten werden. Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, braucht während seines Urlaubs eine Vertretung. Ratsam sei, mit den Nachbarn zu sprechen und Dienste zu tauschen.

Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wird, erläutert der Mieterbund. Vermieter oder Hausverwaltung müssten lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat.

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