Treppenhaus:Rauchen verboten

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Eigentümer können Rauchverbot verhängen.

Rauchverbot

Bis zu fünf Zigaretten rauchte der Nachbar im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses täglich. Damit ist jetzt Schluss. Ein anderer Wohnungseigentümer hatte ihn verklagt, weil seine Mieter sich vom Rauch gestört fühlten.

Die Richterin verbot weiteres Qualmen im Treppenhaus und drohte Ordnungsgeld bis zu 500.000 Mark oder Ordnungshaft an.

In der eigenen Wohnung konnte der Raucher seiner Sucht nicht frönen. Die Ehefrau, so machte er vor Gericht geltend, vertrüge den Rauch nicht. Er könne aber auch gar nicht verstehen, dass sich andere Mitbewohner von seiner Leidenschaft beeinträchtigt fühlten, schließlich rauche er nur bei offenem Fenster.

Wenn das Rauchen in der Wohnung die eigene Ehefrau so sehr störe, dann sei nicht ersichtlich, warum die übrigen Bewohner im Treppenhaus durch das Rauchen nicht beeinträchtigt sein könnten, meinte die Richterin. Argumente der Richterin: "Es widerspricht der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist." Rauch ziehe überall hin - auch wenn ein Fenster offen sei.

Aktenzeichen: Amtsgericht Hannover 70 II 414/99

Mieter muss über den Vermieter das Verbot erreichen

Eine Klage wie diese ist aber nur Wohnungseigentümern gestattet, da diese durch den Kauf der Wohnung in einem Gemeinschaftseigentum einen Vertrag miteinander haben.

Mieter von Wohnungen können nicht gegen andere Mieter klagen, da sie keine Verträge untereinander haben, sondern allein nur ihren Mietvertrag. Sie müssen sich an ihren Vermieter wenden, dessen Pflicht es ist, Missstände aus der Welt zu räumen. Ist dieser nicht dazu bereit, kann der Mieter die Miete kürzen. Vorsicht - wenn es zu einem Prozess kommt, bei dem der Raucher gewinnt, muss die Mietkürzung eventuell nachgezahlt werden!

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