Steuererklärung:Tipps

Was Steuerpflichtige beachten sollten, um als Mieter Betriebskostenabrechnungen steuerlich geltend machen zu können.

Steuererklärung

Beantragen Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung, wenn Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben und die Nebenkostenabrechnung bald erwarten. Eine Verlängerung bis zum 30. September 2007 ist oft kein Problem.

Schätzung

Wollen Sie nicht auf die Betriebskostenabrechnung für 2006 warten, können Sie die Betriebskosten und die darin enthaltenen Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen schätzen. Nehmen Sie Ihre letzte verfügbare Nebenkostenabrechnung und multiplizieren Sie die Ihnen auferlegten steuerrelevanten Betriebskosten mit dem Lohnanteil-Prozentsatz aus dem Testkompass. Die Summe aller Lohnanteile tragen Sie in Zeile 112 Ihrer Steuererklärung ein. Haben Sie keine alte Abrechnung und gibt es keinen örtlichen Betriebskostenspiegel, können Sie für Ihre Schätzung 56 Cent pro Quadratmeter und Monat ansetzen. Teilen Sie dem Finanzamt mit, wie Sie geschätzt haben.

Nachtrag

Haben Sie die Steuererklärung schon abgegeben, ohne Mietnebenkosten einzutragen, können Sie die Schätzung noch nachreichen. Ist die einmonatige Einspruchfrist aber bereits abgelaufen, können Sie den Steuerrabatt für 2006 nicht mehr erhalten.

Paare

Den Steuerrabatt gibt es pro Haushalt nur einmal. Es macht ihn geltend, wer die Miete bezahlt. Paare, die getrennte Steuererklärungen abgeben, und Wohngemeinschaften können den Steuerbonus einvernehmlich anders aufteilen.

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