Steuer:Enkel sollen weniger Erbschaftsteuer zahlen

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Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung plant die Koalition, engste Familienangehörige besserzustellen. Allerdings warnt die SPD vor überhasteten Beschlüssen.

Claus Hulverscheidt

In der Großen Koalition wird erwogen, die Erbschaftsteuer für die engsten Familienangehörigen spürbar zu senken. Davon profitieren würden vor allem Enkel, die bisher im Vergleich zum Ehepartner oder zu den Kindern des Verstorbenen schon auf vergleichsweise geringe Erbschaften Steuern zahlen müssen.

Hintergrund der Überlegungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar. Es führt dazu, dass vor allem auf Häuser und Grundbesitz spätestens von 2009 an mehr Erbschaftsteuer erhoben werden muss.

Nach einer Vereinbarung von Union und SPD soll es jedoch bei dem bisherigen Steueraufkommen von etwa vier Mrd. Euro pro Jahr bleiben, das allein den Ländern zusteht. Deshalb müssen die Steuersätze sinken oder die Freibeträge steigen.

Die Union will nun erreichen, dass die Steuersenkungen nicht allen Erben, sondern in erster Linie den engsten Familienangehörigen zugute kommen. "Wir wollen die Steuersätze für die direkten Angehörigen senken oder die Freibeträge erhöhen oder beides tun", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, der Süddeutschen Zeitung.

Bislang kann der Ehepartner eines Verstorbenen mit einer Kombination aus dem persönlichem Freibetrag und dem sogenannten Versorgungsfreibetrag bis zu 563.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern greift der Fiskus je nach Alter bei Beträgen oberhalb von 205.000 bis 257.000 Euro zu.

"Das Pferd nicht von hinten aufzäumen"

Enkelkinder hingegen müssen sich bislang mit einem persönlichen Freibetrag von 51.200 Euro begnügen. "Diese starke Unterscheidung trägt der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte nicht Rechnung. Die Menschen werden immer älter, und immer häufiger vermachen sie zumindest Teile ihres Hab und Guts nicht mehr den oft ebenfalls schon betagten eigenen Kindern, sondern deren Nachkommen", sagte Bernhardt. "Deshalb wollen wir den Freibetrag für Enkelkinder mindestens auf 100.000 Euro verdoppeln."

Die SPD hält ein solches Modell für denkbar, warnt aber vor überhasteten Beschlüssen. "Ich kann dem Gedanken etwas abgewinnen, wir sollten das Pferd aber nicht von hinten aufzäumen", sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel der SZ. "Es sind noch so viele technische und verfassungsrechtliche Fragen offen, dass gar nicht klar ist, wie viel Spielraum am Ende für eine Erhöhung der Freibeträge besteht."

Das gilt um so mehr, als Union und SPD parallel die Frage erörtern müssen, ob das geplante Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge nach dem Urteil der Karlsruher Richter angepasst werden muss. Der entsprechende Regierungsentwurf liegt derzeit auf Eis, da es große technische Probleme gibt. Die Reform sieht einen jährlichen zehnprozentigen Erlass der Erbschaftsteuerschuld vor, wenn ein Firmenerbe den Betrieb fortführt. Nach zehn Jahren wären damit alle Ansprüche des Staats erloschen.

Die Arbeitsgruppe von Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern wird ihre Arbeit in Kürze aufnehmen. Geleitet werden soll sie von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), und Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU).

Angesichts der Brisanz des Themas sei es aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Kommission noch "eine Etage höher" angesiedelt werde, sagte Bernhardt.

© SZ vom 12.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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