Sex in der Nachbarschaft:"Swinger-Club" kein Grund zur Kündigung

Der Vermieter muss seine Mieter nicht darüber aufklären, dass ein "Swinger-Club" in der Nähe liegt.

Ein Vermieter muss vor Abschluss des Mietvertrags nicht über einen "Swinger-Club" in der Umgebung informieren. So das Urteil des Landgerichtes Dortmund.

In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar ein einsam gelegenes Haus gemietet und erst dann erfahren, dass einen Kilometer entfernt ein entsprechendes Etablissement betrieben wird. Daraufhin kündigte das Paar den Angaben zufolge den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung und weigerte sich, noch ausstehende Miete zu zahlen. Die Richter gaben jedoch der Argumentation des Vermieters recht, die Reaktion der Eheleute sei übertrieben, weil sich der Club nicht in unmittelbarer Nachbarschaft befinde.

Aktenzeichen: Landgericht Dortmund 11 S 162/01.

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