Schuldrecht:Auswirkungen auf den Immobilienkauf

Das neue Schuldrecht nimmt private Bauherren und Immobilienkäufer mehr in Schutz.

Wolfram Pätzold

(SZ vom 18.01.2002) Über 20 Jahre währten die Bemühungen um eine Neugestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Seit dem 1. Januar gilt das neue Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts.

Für die Immobilienwirtschaft ergibt sich konkreter Handlungsbedarf in erster Linie hinsichtlich der künftigen Gestaltung von Grundstücks- und Bauverträgen. Daneben müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet und bestehende Verträge im Hinblick auf sich ändernde Verjährungsfristen überprüft werden.

Mit der Reform werden das allgemeine Leistungsstörungsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht sowie das Verjährungsrecht in wesentlichen Punkten komplett neu geregelt. Zahlreiche Nebengesetze werden in das BGB aufgenommen und teilweise neu gestaltet.

Dr. Wolfram Pätzold ist Rechtsanwalt im Bereich Bau- und Immobilienrecht im Münchener Büro der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler

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