Pendlerpauschale:"Nicht frühzeitig triumphieren"

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Steinbrück dämpft die Hoffnungen: Der Bundesfinanzminister hat eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer ausgeschlossen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Hoffnungen von Berufspendlern auf eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale gedämpft. "Wir halten fest an unserer Position", sagte Steinbrück am Donnerstag vor Beginn einer Bundestagsdebatte.

Peer Steinbrück: "Wir halten fest an unserer Position." (Foto: Foto: dpa)

Sollte das Bundesverfassungsgericht aber dennoch die Position des Bundes nicht teilen und die Neuregelung kippen, werde es eine Lösung geben, die nicht zulasten des Haushaltes gehen werde. "Es sollte niemand frühzeitig triumphieren."

Unvereinbar mit dem Grundgesetz

In der Vergangenheit hatte das Bundesfinanzministerium angedeutet, dass am Ende die Regelung auch völlig ausgesetzt werden oder eine Reduzierung für alle kommen könnte, sollte Karlsruhe einen Verstoß gegen die Verfassung sehen. Wahrscheinlicher wäre, dass es dann gar keine Abzugsfähigkeit mehr gebe - auch vom 21. Kilometer an.

Die Pendlerpauschale war Anfang 2007 abgeschafft und stattdessen eine Härtefallregel für Fernpendler eingeführt worden. Danach sind bei Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur noch vom 21. Entfernungskilometer an jeweils 30 Cent steuerlich absetzbar.

Der Bundesfinanzhof hatte am Mittwoch die 2007 als Ersatz für die Pendlerpauschale eingeführte Härtefallregelung für Fernpendler als unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet. Eine endgültige Entscheidung kann aber nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird 2008 erwartet.

SPD plädiert für 25 Cent

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes hatten die Opposition, Verbände, Gewerkschaften und auch Politiker der Koalitionsparteien eine rasche Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gefordert.

Der SPD-Finanzpolitiker Reinhard Schultz bekräftigte laut Berliner Zeitung: "Wir müssen jetzt handeln, um den Schaden zu begrenzen." Schultz schlug erneut vor, für 2007 das alte Recht wiederherzustellen und rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Pauschale ab dem ersten Kilometer auf etwa 25 Cent zu senken.

Zudem solle die Werbungskostenpauschale von 920 Euro "maßvoll" reduziert werden. Damit spare der Staat zwar nur noch die Hälfte der ursprünglichen geplanten 2,5 Milliarden Euro. Mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro werden Werbungskosten - beruflich veranlasste Aufwendungen - in der Steuererklärung pauschal abgegolten.

Seine Kürzung würde alle Arbeitnehmer belasten. Pauschalbeträge dürfen nicht willkürlich niedrig sein, sondern sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Der Städtetag verlangt eine Senkung und einheitliche Zahlung.

DIW fordert fixe Arbeitswegspauschale

"Eine hohe Pendlerpauschale fördert die Abwanderung aus den Städten, denn sie macht das Wohnen außerhalb attraktiv. Das führt zu mehr Verkehr auf den Straßen mit Lärm und Abgasen in der Luft", sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus der Passauer Neuen Presse.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin plädiert für eine fixe Arbeitswegspauschale. In der Steuererklärung wäre für den Weg zur Arbeit ein fester Betrag absetzbar - unabhängig von der Entfernung. "Eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale wäre dagegen klima- und verkehrspolitisch von Übel, da sie Verkehrsströme und Zersiedelung fördert", sagte DIW-Experte Stefan Bach.

Eine entfernungsabhängige Pendlerpauschale verzerrt laut DIW die Wohnortwahl zugunsten langer Fahrtwege zur Arbeit und stellt eine doppelte Benachteiligung von Stadtbewohnern dar. In vielen Ländern sei eine Entfernungspauschale völlig unbekannt. Die deutsche Variante einer entfernungsabhängigen Pendlerpauschale sei ein Ausnahmefall.

© dpa/Reuters/ckn/mah - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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