Neues Urteil:Gericht hilft Immobilien-Käufern

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Wegen der geschrumpften Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer drohen vielen Häuslebauern Finanzierungslücken. Nach einem neuen Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe haftet in diesen Fällen nun unter Umständen die Bank.

Von Andreas Kunze

(SZ vom 23.9.2003) Bröckelt die Baufinanzierung, weil die Lebensversicherung zu wenig auszahlt, muss unter Umständen die Bank haften. Das geht aus einem neuen Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor.

Die dramatisch geschrumpften Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer haben Hunderttausende Häuslebauer in Nöte gebracht: Bei ihnen wird die künftige Ablaufleistung voraussichtlich nicht mehr reichen, um das Hypotheken-Darlehen zu tilgen. Bei Ablauf drohen Finanzierungslücken von meist mehreren 10.000 Euro - im schlimmsten Fall kann das mit der Zwangsversteigerung enden.

Regelungen gestrichen

In einem rechtskräftigen Urteil hat das OLG Karlsruhe nun aber in so einem Fall das Kreditinstitut in die Pflicht genommen: Es bleibt deshalb auf einer Finanzierungslücke von rund 45.000 Euro sitzen. Begründung der Richter: Im Vertrag habe gestanden, das Hypothekendarlehen werde durch die Lebensversicherung getilgt. Der Kunde habe nicht davon ausgehen müssen, dass er die Gefahr einer geringeren Auszahlung tragen muss (Aktenzeichen: 15 U 8/02).

"Besondere Bedeutung", so schrieben die Richter, "kommt dem Begriff Tilgungslebensversicherung zu: Wer mit der Bankenpraxis der Kombination von Darlehensverträgen und (Tilgungs-) Lebensversicherungen nicht vertraut ist, muss diesen Begriff so deuten, dass durch die Lebensversicherung die Tilgung des Darlehens (endgültig) erledigt wird".

Ein Umstand kam dem Kunden dabei entscheidend zu Gute: Im Vertrag hatte der Sparkassen-Mitarbeiter alternative Regelungen ür "Tilgungsdarlehen", "Abzahlungsdarlehen" und "Festdarlehen" gestrichen. Somit blieb nur die Vereinbarung, wonach das Darlehen mit der Lebensversicherung getilgt wird. Auch dann, wenn die Versicherungsauszahlung eben nicht der Darlehenshöhe entspricht.

"Diese Entscheidung ist sicher ein Fortschritt für den Verbraucher, darf aber nicht verallgemeinert werden", analysiert Ralf Nomrosky, Düsseldorfer Gerichts-Sachverständiger für Kapitalanlagen. "Das Oberlandesgericht stellt deutlich darauf ab, dass der Begriff Festdarlehen gestrichen war - was höchst ungewöhnlich ist. Gleichwohl ist es jetzt für Häuslebauer ratsam, sich den eigenen Vertrag mal genauer anzugucken."

Die Richter ließen eine Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht zu, dadurch wurde das Urteil rechtskräftig. Begründung: "Der Senat kann nicht feststellen, dass die Art und Weise der Gestaltung und Formulierung des vorliegenden Darlehensvertrages in größerem Umfang auch bei anderen Banken üblich wäre."

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