Neue Kfz-Steuer:Querschuss aus Brüssel

Eigentlich sollte die neue Kfz-Steuer am 1. Juli in Kraft treten - doch jetzt hat die EU-Kommission Bedenken angemeldet. Das Regelwerk könnte gegen EU-Recht verstoßen.

Die neue deutsche Kfz-Steuer verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Das hat EU-Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) in einem Brief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bemängelt, wie das Handelsblatt berichtete.

Kfz-Steuergutschrift bei Erfüllung der Abgasnorm. (Foto: Foto: ddp)

Die in dem deutschen Gesetz vorgesehene Steuerbefreiung für besonders schadstoffarme Diesel-Fahrzeuge verstoße gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, heiße es in dem Schreiben vom 20. März.

Verheugen verlangt eine Änderung des Gesetzes, das zum 1. Juli in Kraft treten soll.

Der Sprecher Verheugens sagte am Donnerstagabend auf Anfrage in Brüssel: "Herr Verheugen hat an Herrn Steinbrück wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetzgebung geschrieben." Zu Details des Briefes gab es keine Angaben. Der deutsche Kommissar verantwortet in der Kommission unter anderem den Binnenmarkt für Warenverkehr.

Gefahr der unerwünschten Fragmentierung

Die Mahnung Verheugens gilt laut Zeitung dem Paragrafen 3b des Gesetzes. Darin ist eine Steuer-Gutschrift von 150 Euro für alle neuen Diesel-Fahrzeuge vorgesehen, welche die Euro-6-Abgasnorm erfüllen.

Diese europäische Abgasnorm sieht eine deutliche Reduzierung der Rußpartikel- und Stickstoffoxidemissionen vor. Die große Mehrheit der Neuwagen erfüllt die Euro-6-Norm bisher nicht.

Dagegen bieten die Hersteller schon zahlreiche Wagen mit Euro-5-Norm an. EU-Kommissar Verheugen moniert nun, dass Euro-5-Fahrzeuge nicht in den Genuss der Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro kommen. Dadurch entstehe die Gefahr einer unerwünschten Fragmentierung des Binnenmarktes für Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge.

© sueddeutsche.de/dpa/pak/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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