Münchner Prozess um Entmietung:Bauträger entgehen nur knapp dem Gefängnis

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Angeklagte gestehen Betrug und versuchte Nötigung und erhalten eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe.

Bernd Kastner

Die Bauträger aus der Schleißheimer Straße 92 sind nur knapp dem Gefängnis entgangen. Gerettet hat sie ein Geständnis in letzter Minute: Ralf R. und Christof W. räumten die ihnen vorgeworfenen Entmietungsaktionen ein. Richterin Petra Axhausen verurteilte die Chefs der Firma Polis wegen Betrug und versuchter Nötigung zu jeweils eineinhalb Jahren auf Bewährung. R. und W. nahmen das Urteil an, es ist rechtskräftig.

Völlig überraschend baten die Verteidiger Werner Kränzlein und Michael Adams vor Beginn des gestrigen zweiten Verhandlungstages um ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Dabei rangen sich der 48-jährige Architekt R. und sein Ko-Geschäftsführer W. (38) durch, die gewichtigsten Vorwürfe von Staatsanwältin Ulrike Steyer zuzugeben.

Sie hatten eine Wohnung im Dachgeschoss an einen Anleger als mietfrei verkauft, wofür dieser 10.000 Euro extra zahlte. Das Geld sollte als Abfindung an die Mieter gehen, mit denen ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden sei. Nichts davon ist wahr: Die Mieter haben noch einen Vertrag, das Geld haben sie nie gesehen. Dem Käufer entstand so ein Schaden von mindestens 23.000 Euro.

Leidtragende der Bauträger sind auch die Mieter aus der Dachwohnung. Familie T. zog für die Zeit der Sanierung in eine Ersatzwohnung, doch irgendwann zahlte Polis die Miete nicht mehr. Die T.s wurden auf Räumung verklagt - und in ihre eigentliche Wohnung durften sie nicht zurück. Die Angeklagten räumten ein, dass sie damit Druck auf die Mieter ausüben wollten, um sie zu einem Auszug zu bewegen.

Es ging um viel Geld, R. und W. stand das Wasser bis zum Hals. Am ersten Verhandlungstag hatten R. und W. noch alle Schuld auf andere geschoben: auf den Makler, den Rechtsanwalt, den Bauleiter. Jetzt sagte R.: "Es tut uns leid."

Richterin Axhausen machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich: Ohne Geständnis hätte sie die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hätten "alle Hebel in Bewegung gesetzt", um das Mietverhältnis mit der Familie T. zu beenden. Axhausen betonte ausdrücklich, dass es "keine Kleinigkeit" sei, was den Mietern widerfahren sei. "Das ist ein Hammer!"

So wertete Axhausen die lapidare Bemerkung eines der Angeklagten, dass Familie T. ja nochmals hätten umziehen können, wenn sie aus ihrer Ersatzwohnung herausgeflogen wären. Zwar seien R. und W. immens finanziell unter Druck gestanden, doch rechtfertige dies nicht die Schikanen gegen die Mieter. Als Entschädigung müssen die beiden Sanierer je 500 Euro Schmerzensgeld an Familie T. zahlen.

Mit dem gestrigen Urteil ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Entmietung in der Schleißheimer Straße 92 vorläufig abgeschlossen. Vor kurzem war bereits der Bauleiter zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er jedoch kündigte Berufung an. In diesem Verfahren waren ursprünglich auch die Polis-Chefs R. und W. angeklagt.

Doch das Gericht lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab, da es keine Belege dafür gebe, dass sie die Schikanen in Auftrag gegeben hätten. Die zivilrechtlichen Auseinanderstzungen zwischen Polis und mehreren Mietern gehen unterdessen weiter: Noch immer warten mehrere Bewohner zwei Jahre nach ihrem vorübergehenden Auszug auf ihre Rückkehr in die Schleißheimer Straße.

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