München:Wer bekommt eigentlich Wohngeld?

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Zu hohe Mieten? Kein Problem, denn es gibt doch den Mietzuschuss von der Stadt. Aber es ist alles andere als einfach, den auch zu bekommen - gerade weil die Mieten so hoch sind.

Bernd Kastner hat mit Helmut Bierlmaier vom Münchner Wohnungsamt gesprochen.

SZ: Wohngeld, das klingt irgendwie nach Sozialhilfe.

Bierlmaier: Der Mietzuschuss ist eine der Sozialhilfe vorgelagerte Leistung. Man muss wirklich bedürftig, fast schon arm sein, um sie zu bekommen.

SZ: Wie viele Münchner erhalten denn Wohngeld?

Bierlmaier: Relativ wenige, rund 17.000, das sind nicht einmal zwei Prozent der Haushalte. Es gibt Städte mit einer Wohngeldquote von zehn Prozent.

SZ: Und das, obwohl in München die Mieten so hoch sind?

Bierlmaier: Das liegt an der besseren Einkommenssituation der Münchner und paradoxerweise an den hohen Mieten. Die können oft nur durch einen Nebenverdienst finanziert werden. Und schon verdienen die Leute zu viel, um Wohngeld zu erhalten.

SZ: Wer hat denn gesetzlich Anspruch auf Wohngeld?

Bierlmaier: Jeder Mieter. Bestimmte Gruppen sind aber ausgeschlossen, zum Beispiel Bafög-Berechtigte, Wehrpflichtige und ab Januar auch alle Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Ob man Wohngeld bekommt, hängt dann vom anzurechnenden Einkommen und der Miethöhe ab. Ausländer bekommen Wohngeld, sofern sie zumindest über eine Duldung verfügen.

SZ: Klingt simpel.

Bierlmaier: Ist es aber nicht. Die Miethöhe, die bezuschusst wird, richtet sich nach drei Faktoren: Zahl der Familienmitglieder, Baujahr der Wohnung und der Mietstufe der jeweiligen Stadt. In München wird eine höhere Miete bezuschusst als in einer "billigeren" Stadt.

SZ: Wie berechne ich den Verdienst?

Bierlmaier: Das ist noch komplizierter, man kann nicht einfach das Familieneinkommen nehmen. Einiges zählt nicht dazu, Kindergeld etwa, zudem sind Abzüge möglich. Das kann der einzelne Bürger gar nicht alles wissen.

SZ: Nehmen wir eine vierköpfige Familie. Ab welchem Einkommen lohnt es sich darüber nachzudenken, ob sie vielleicht Anspruch auf Wohngeld hat?

Bierlmaier: Bei einem Bruttoeinkommen von maximal 32.000 Euro im Jahr sollte man nachrechnen. Es könnte aber sein, dass man nur die Minimalförderung erhält - zwölf Euro im Monat. Maximal könnte diese Familie, wenn sie in einem Neubau lebt, auf 550 Euro Wohngeld kommen. Dann darf sie aber nur über 250 Euro Monatseinkommen verfügen.

SZ: Beratung tut also Not.

Bierlmaier: Telefonisch kann man sich allgemein unter 089/233-49250 Rat holen. Der Antrag wird dann im Wohnungsamt in der Franziskanerstraße 8 oder, je nach Wohnsitz, in einem der Sozialbürgerhäuser gestellt.

Im Internet findet man Informationen und Links unter www.muenchen.de, dort den Suchbegriff "Wohngeld" eingeben.

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