LGT-Bank:LGT nennt Details zu gestohlenen Kundendaten

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Die Liechtensteinische LGT-Bank glaubt, den Datendieb nun zu kennen - und verklagt ihn jetzt.

Die Bank des Liechtensteiner Fürstenhauses, die LGT Group, verklagt wegen der dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugespielten Datensätze den bereits verurteilten Datendieb. Sie veröffentlichte Details zu den Datensätzen und den Verdächtigen und nahm die betroffenen Kunden weitgehend in Schutz.

Die LGT-Bank legt Infos zu Details über die gestohlenen Kundendaten offen. (Foto: Foto: AFP)

Die Anzeige richtet sich direkt gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der LGT Treuhand. Der Mann, der bereits in Liechtenstein wegen des Datendiebstahls verurteilt worden war, soll laut LGT das Material illegal an den BND weitergegeben haben. Dabei sollen Anwaltskanzleien als Zwischenhändler eingeschaltet worden sein.

Wie die LGT in Vaduz mitteilte, waren die Datensätze im Jahre 2002 gestohlen worden. Es handle sich um Akten unterschiedlichster Natur und beträfen etwa 1400 Kundenbeziehungen der LGT Treuhand; diese seien vor Ende 2002 eingegangen.

Rund 600 Kunden seien in Deutschland wohnhaft. Angaben der Medien dazu, dass deutsche Ermittler zudem über jüngere Daten über Steuersünder verfügten, widersprach die LGT Group. Nach Informationen des Handelsblatts aus Ermittlerkreisen befanden sich auf der DVD Informationen nicht nur über deutsche, sondern auch ausländische Steuerbetrüger.

Bei den in den Medien genannten Zahl von 4527 Datensätzen handle es sich um die Anzahl der Begünstigten aller Stiftungen, die sich im gestohlenen Datenmaterial der LGT Treuhand befänden. Diese Zahl sei nicht zu verwechseln mit der Anzahl Kunden, die Anlagen in eine oder mehrere Stiftungen mit jeweils einem oder mehreren Begünstigten getätigt hätten. Der Darstellung, es handle sich bei allen betroffenen Kunden um Steuersünder, sei entschieden entgegen zu treten, schrieb die LGT.

Inzwischen habe sich erhärtet, dass es sich beim verurteilten Datendieb auch um den sogenannten BND-Informanten handle, heißt es weiter. Der deutsche Geheimdienst soll diesem für die Datensätze mehrere Millionen Euro bezahlt haben. Die gestohlenen Kundendaten seien der LGT vermeintlich zurückgegeben worden, schrieb die LGT. Bei der Übergabe an den BND seien angeblich auch Anwaltskanzleien als Zwischenhändler eingeschaltet worden.

Angaben zum mutmaßlichen Datendieb

Mit größter Wahrscheinlichkeit handle es sich um jenen liechtensteinischen Staatsbürger, der ab Oktober 1999 als Mitarbeiter einer externen IT-Unternehmung und von April 2001 bis November 2002 als LGT-Angestellter die in ein elektronisches Archiv eingescannten Unterlagen zu überprüfen hatte und dabei die Datensätze entwendete.

Später sei bekannt geworden, dass gegen ihn seit 1997 ein Haftbefehl der spanischen Strafverfolgungsbehörden bestanden habe, und zwar wegen eines Immobiliengeschäftes mit ungedeckten Schecks aus dem Jahre 1996. Im Oktober 2001 wurde der Mann vom Fürstlichen Landgericht zur Rückzahlung von 600.000 Franken (370.000 Euro) an den Geschädigten verurteilt. Im November 2002 erhob die liechtensteinische Staatsanwaltschaft Klage wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft. Im selben Monat setzte sich der Mann laut LGT ins Ausland ab.

Im Januar 2003 beschwerte er sich bei Fürst Hans-Adam II. brieflich über ungerechte Behandlung. Zudem forderte er Unterstützung bei der Lösung seiner juristischen Probleme und zwei neue Pässe. Andernfalls übergebe er die gestohlenen Kundendaten ausländischen Medien und Behörden. Die Forderungen wurden abgelehnt, das Landgericht erließ Haftbefehl, die Staatsanwalt erhob Anklage. Die LGT Treuhand bewegte den ehemaligen Mitarbeiter im Mai 2003 zur Rückkehr nach Liechtenstein.

Der Mann wurde im Oktober 2003 erstinstanzlich wegen schweren Betrugs, gefährlicher Drohung, Nötigung und Urkundenunterdrückung zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Januar 2004 wurde er vom Obergericht in zweiter Instanz für schweren Betrug beim Immobiliengeschäft in Spanien, versuchte Nötigung und - wegen des Datendiebstahls - für Urkundenunterdrückung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Im April 2005 lehnte Erbprinz Alois in Absprache mit den zuständigen Behörden ein Begnadigungsgesuch des Mannes ab.

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