Lärm:Sex in der Nachbarschaft

Richter urteilen sehr sensibel, wenn es nebenan hörbar zum Höhepunkt kommt: Schreie, Gestöhne und Jippie-Rufe muss kein Nachbar dulden.

Lautes Streiten, dröhnende Musik und heftiges Stöhnen beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum "normalen Mietgebrauch" gerechnet werden, wenn das Paar dabei so laut ist, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg (Az.: 18(11) C 766/94) hervor.

Filmszene aus "Basic Instinct". (Foto: Foto: Kinowelt)

Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verboten, nach 22.00 und vor 6.00 Uhr die Nachtruhe im Mietshaus zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede", zitiert der Mieterbund das Urteil.

In einem anderen Fall sahen die Richter des Amtsgerichts Warendorf im lauten "Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe" eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn (Az.: 5 C 414/97).

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