Ab Januar 2010 dürfen die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Wie viel Geld Arbeitnehmer dann sparen können - ein Überblick mit Tabelle
Millionen Steuerpflichtige werden von Januar 2010 an weniger Steuern zahlen: Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig in sehr viel größerem Umfang von der Steuer abgesetzt werden dürfen als bisher. Mitte März befasst sich der Bundestag erstmals mit dem neuen Gesetz. Unter dem Strich werden die Bürger um 9,3 Milliarden Euro entlastet, rechnet das Bundesfinanzministerium vor. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hat für die Süddeutsche Zeitung kalkuliert, wie hoch die Entlastung für jeden ausfällt (siehe Tabelle).
Krankenkassenbeiträge sind ab 2010 vollständig von der Steuer absetzbar. (© Foto: istock)
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Warum werden die Regeln geändert?
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2008. Damals entschieden die Richter, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerfrei sein müssen, sofern sie dazu dienen, eine Grundversorgung für den Fall von Krankheit oder Pflege sicherzustellen. Bislang sind die Beiträge nur in einem sehr begrenzten Umfang von der Steuer abziehbar.
Was galt denn bislang?
Auch jetzt sind Vorsorgeaufwendungen absetzbar, aber nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen: Bei Selbständigen lagen diese bei 2400 Euro; bei Arbeitnehmern betrug die Grenze 1500 Euro. Bei zusammenveranlagten Eheleuten werden beide Beträge addiert. Diese Höchstbeträge gelten seit 2005. Davor galt ein höherer Betrag von 5069 Euro (Verheiratete: 10.138 Euro), den bestimmte Gruppen, etwa Selbständige oder Rentner, bis 2019 noch nutzen können; das Finanzamt prüft jeweils, welche Regelung günstiger für die Betroffenen ist.
Lesen Sie im zweiten Teil, ab wann die neue Regelung gilt - und wie sie sich auf privat Versicherte auswirkt.
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Das Problem am Vereinfachen ist aber, daß das nicht so einfach ist.
Natürlich könnte man erstmal am Steuersatz drehen und diesen auch ohne Tabelle nachvollziehbar gestalten (Stufenmodell). Das Ergebnis dürfte eine ähnliche Progression wie die Tabelle aufweisen, aber eben für jeden nachvollziehbar sein.
Aber was Abschreibungsmöglichkeiten angeht, sehe ich schwarz. Einfach weglassen is' nich'. Hier wird die Vereinfachung richtig kompliziert...
Es wird höchste Zeit, das Steuersystem endlich zu vereinfachen. Nur gab es leider hierfür bei der letzten Bundestagswahl keine Mehrheit (Stichwort Paul Kirchhof!)
anstatt das Steuersystem zu vereinfachen, machen die jetzt schon wieder eine Parallelführung und Günstigkeitsprüfungen zum x-ten Mal. Die kennen sich doch selber nimma aus in dem Dschungel!
Die Günstiger-Regelung ist wieder mal typisch für Deutschland. Die alte Regelung ist teilweise verfassungswidrig (Krankenkassenbeiträge), die neue Regelung evtl. auch (andere Vorsorge). Also wird jetzt gnädigerweise geprüft, mit welcher (potentiell) verfassungswidrigen Regelung der Bürger besser wegkommt.
Es zeigt sich immer wieder: Der größte Steuerberüger in Deutschland ist der Staat.