Kleine Reparaturen:Besser selber ran

Handwerkliches Geschick kann auch für Mieter wichtig sein. Denn manchmal sollten sie zum Beispiel einen tropfenden Wasserhahn allein reparieren.

Und auch einen kaputten Stromschalter tauschen sie möglicherweise besser selbst aus.

Der formal richtige Weg, den Vermieter auch in solchen Fällen die Handwerker schicken zu lassen, kann nämlich dauern. Rechtlich spricht laut dem Deutschen Mieterbund in Berlin nichts gegen solche Arbeiten in Eigenregie.

"Reparaturen in der Mietwohnung sind grundsätzlich Sache des Vermieters", erklärt Sprecher Ulrich Ropertz. "Es ist aber möglich, dass für kleinere Arbeiten eine Klausel im Mietvertrag bestimmt, dass der Mieter zahlen muss." Dann muss der Mieter zwar auch dem Vermieter Bescheid geben, damit dieser die Handwerker bestellt - zahlen muss bei kleinen Summen aber hinterher der Mieter.

"Ganz praktisch gesehen kann es wiederum natürlich sinnvoll sein, auch einen Stromschalter oder eine Steckdose selbst auszutauschen. Solche kleinen Arbeiten sind schnell erledigt - meist schneller, als wenn ich 20 Briefe hin und her schreibe."

Wasser schon, Stromleitung nicht!

Auf den Mieter übertragen werden dürfen sogenannte Kleinreparaturen und das Beseitigen von "Bagatellschäden". Was das ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ebenso gibt es keinen einheitlichen zulässigen Höchstwert für die Ausgaben. "Wenn die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag festschreibt, dass Mieter Schäden bis zu 90 Euro übernehmen müssen, kann das heute wirksam sein", sagt Ropertz - so sei die Rechtslage den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs nach einzuschätzen.

Voraussetzung ist auch, dass der Schaden an einem Gerät "im unmittelbaren Zugriff des Mieters" entstanden ist. Dazu gehören der Wasserhahn und der Lichtschalter - die Klingelanlage und die Stromleitungen dagegen nicht.

© sueddeutsche.de/dpa/als - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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