Von Monika Goetsch

Nix mit "Spielen verboten": Kinder dürfen wesentlich mehr, als manche Nachbarn annehmen.

Irrglaube Nr. 1: Kinder dürfen in den Anlagen, die zum Haus gehören, nur dann spielen, wenn es keinen stört.

Kinder toben sich auf einem Spielplatz aus. (© Foto: ddp)

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Dazu die Kinderbeauftragte der Stadt München: "Wenn das Spielen auf Grünflächen nicht ausdrücklich untersagt ist, gibt es für ein Spielverbot keine Rechtsgrundlage. Denn Kinder, auch ältere, haben das Recht, in der Nähe ihrer Wohnung zu spielen. Wenn die Außenflächen einer Wohnanlage (zum Beispiel Innenhof oder Innenbereich) vertragsgemäß zur Mietsache gehören, dann dürfen die Kinder dort auch spielen."

Dazu zählt auch das Fahren mit Einrädern, Fahrrädern und Bobbycars. So gefürchtet Letztere auch sein mögen: Die Praxis mancher Hausverwaltung, die Bobbycars im Hof zu verbieten, Autos aber zu erlauben, steht rechtlich auf schwachen Füßen.

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