Interview mit Mieterbund:,,Die Kosten bleiben beim Vermieter''

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Trotz mancher Schwachstellen schafft die neue Festlegung mehr Planungssicherheit.

Interview: Andrea Nasemann

Mit der novellierten Energieeinsparverordnung, die zum 1. Oktober in Kraft tritt, wird es vom kommenden Jahr an auch für Bestandsgebäude einen Energieausweis geben. Ulrich Ropertz, Geschäftsführer beim Deutschen Mieterbund in Berlin, sagt, was dies in Zukunft bedeuten wird.

SZ: Können Vermieter mit einem Energieausweis künftig leichter ihre Immobilie vermieten?

Ropertz: Für Vermieter, die in den letzten Jahren etwas für den energetischen Zustand ihres Hauses getan haben, wird es leichter. Die haben jetzt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen, die nicht saniert haben. Die Mieter werden natürlich einer Wohnung den Vorzug geben, die weniger Heizkosten verursacht.

SZ: Mietern muss der Ausweis zugänglich gemacht werden. Was heißt das?

Ropertz: Hier liegen die Schwachstellen der Verordnung. Nur die potentiellen Mieter oder Käufer können den Energieausweis einsehen. Unsere Forderung, jedem interessierten Mieter oder Käufer den Energieausweis in Kopie auszuhändigen, wurde vom Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.

SZ: Muss der Vermieter den Energieausweis seinem Mieter erklären?

Ropertz: Nein. Sieht er die Chance, ihn als Marketinginstrument zu nutzen, wird er dies dem Mieter schon mitteilen.

SZ: Auch für den Mieter macht der Ausweis also Sinn?

Ropertz: Ja, aber die Chancen, dass Mieter mit dem Energieausweis verschiedene Objekte miteinander vergleichen können, sind vertan worden. Wir haben einen einheitlichen Energieausweis gefordert für alle Objekte. Jetzt gibt es verschiedene Ausweise, deren Werte auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen.

SZ: Kann der Vermieter die Kosten, die ihm durch die Ausstellung des Energieausweises entstehen, auf den Mieter umlegen?

Ropertz: Nein, diese Kosten bleiben beim Vermieter. Vor allem die Kosten für einen Verbrauchsausweis, der in den meisten Fällen genügt, sind aber sehr gering. Für ein ganzes Haus gibt es zum Beispiel bei Haus- und Grundeigentümerverbänden und Wärmemessdienstfirmen Angebote für weniger als 50 Euro. Die Kosten können übrigens nicht als Modernisierungsaufwand umgelegt werden.

SZ: Kann der Mieter Mietminderung verlangen, wenn die Kosten höher sind als im Energieausweis vermerkt?

Ropertz: Nein, der Energieausweis ist kein Rechtsinstrument, aus dem man Mieterrechte ableiten kann. Dies wäre möglich, wenn sich beide Seiten darauf verständigten, dass der Energieausweis Vertragsbestandteil sein soll. Dann muss aber vereinbart werden, dass ein bestimmter Energiebedarf gelten soll.

SZ: Können die Kosten des Energieausweises die Steuerlast senken?

Ropertz: Ich glaube nicht, dass der Vermieter die Kosten des Ausweises auf seinem Konto spürt. Selbst ein bedarfsorientierter Ausweis, der zwischen 250 und 350 Euro kostet und zehn Jahre lang gilt, schlägt mit 25 bis 35 Euro für ein ganzes Jahr und für das ganze Haus zu Buche. Diese Ausgaben können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt werden.

© SZ vom 21. 9. 2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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