Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts München belegt, wie zweifelhaft die Methoden von Finanzinvestoren bei Immobilienkäufen sind.
Die Aufkäufer von Immobilienkrediten geraten stärker unter Druck. Das Oberlandesgericht München hat in einem Grundsatzurteil einer Tochterfirma des Finanzinvestors Lone Star schwere Pflichtverletzungen im Umgang mit einem Kreditnehmer bescheinigt. Die Bundesregierung will ihre Pläne zum Schutz der Kreditnehmer verschärfen.
(© Foto: dpa)
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Seit Monaten kursieren in den Medien Berichte über Hausbesitzer und Gewerbetreibende, deren Immobiliendarlehen von ihren Hausbanken verkauft und die anschließend von Kreditaufkäufern durch skrupellose Methoden in den Ruin getrieben wurden. Im Mittelpunkt steht dabei der amerikanische Finanzinvestor Lone Star, der seit 2003 in Deutschland Kredite im Wert von zwölf Milliarden Euro erworben hat. Lone Star gehört damit hierzulande zu den größten Abnehmern von Krediten, die Geschäftsbanken loswerden wollen. Nun setzte sich erstmals ein Oberlandesgericht (OLG) mit den umstrittenen Praktiken der Inkasso-Gesellschaften von Lone Star auseinander und sparte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil nicht mit Kritik an den Methoden des Finanzinvestors.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht rechtens
So gab das OLG nicht nur dem Kläger recht und erklärte die von einer Lone-Star-Gesellschaft betriebenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für unzulässig. Den Richtern drängte sich auch der Eindruck auf, dass der Lone-Star-Firma "ohne jede Rücksicht auf den aktuellen Forderungsbestand, eine Darlehensablösung durch Dritte im Auftrag der Kläger und die mit der Vollstreckung einhergehenden wirtschaftlich nachteiligen Folgen für die Kläger allein an der Verwertung der Sicherheiten und Erzielung hoher und intransparenter Erlöse gelegen ist".
Weiter werfen die Richter der Lone-Star-Firma eine "schwere Verletzung der Pflicht zur Rechnungslegung" vor, weil sie den Kreditnehmern keine schlüssige Auskunft über die Höhe der besicherten Kreditforderungen gegeben habe und welche Zahlungen seit der Übernahme des Kredits erfolgt seien. Eine Revision ließ das OLG nicht zu (Aktenz.: 5 U 5102/06).
Nach Angaben des Münchner Rechtsanwalts Ingo Schulz-Hennig hat das Urteil zumindest grundsätzliche Bedeutung für alle ehemaligen Darlehensnehmer der Münchner Bank Hypo Real Estate, die 2004 Kredite mit einem Volumen von 3,6 Milliarden Euro an Lone Star verkaufte. Schulz-Hennig wirft den Inkassogesellschaften von Lone Star vor, den Darlehensnehmern "unbeschränkte Verkaufsvollmachten" für ihre Immobilie abzuverlangen. "Bei fehlender Zustimmung zu dieser Verwertung wird die Zerschlagung des Grundbesitzes über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben."
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Surfrider Beach in Malibu
...ist eigentlich nur begreiflich, wenn die Herrschaften in den entscheidenden Ausschüssen finanzielle Zuwendungen von denjenigen erhalten, die von solchen Spekulationsgeschäften profitieren.
Eigentlich wäre es die ureigenste Aufgabe von Merkel, Schröder, Beck, Müntefering, Joschka Fischer und all den anderen (auch mittlerweile abgetretenen) Mächtigen der Regierungsparteien, die Bürger zu schützen. Stattdessen verraten sie die Interessen der Bürger und bahnen den Heuschrecken (siehe auch: Immobilienverkauf an Real Estate Investment Trusts, Marktöffnung für Hedgefonds und Genfood, Schaffung von Energieversoger-Kartellen, Zulässigkeit feindlicher Unternehmensübernahmen, etc.) erst den Weg. Wenn das nicht Hochverrat am Deutschen Volk ist - was dann?
Kreditverkäufe müssen selbstverständlcih nicht nur verboten, sondern sogar rückabgewickelt werden, incl. Entschädigungen mit Zinsen für die Kreditnehmer.
Die vertragliche Konzeption des Darlehens-Paketverkaufs wurde nachweislich mit dem Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin) im Detail abgestimmt und von diesem genehmigt. Ausgerechnet eine Behörde, die der Aufsicht des Bundesfinanzministers untersteht, genehmigt eine vertragliche Konstruktion, bei der Steuereinnahmen in geschätzter hoher dreistelliger Millionenhöhe der Bundesrepublik Deutschland vorenthalten bleiben, so wörtlich in der Pressemitteilung der Anwälte.
Dieser o.a. Text stammt aus den Nachdenkseiten.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3019
Es ist unglaublich - eine Kontrollbehörde hat den Verbraucherschutz ausgehebelt und mit den Kraken das Verfahren hierzu abgestimmt!!!
Ein Skandal!!!
Endlich wurde hier ein Urteil gefällt, das dem Verbraucher Recht gibt und die Praktiken von Lone Star mit den WestEnd GmbHs aufdeckt.
In dem Film-Beitrag:DieStory: Und plötzlich ist das Haus weg, wurde damals auch gesagt, daß
Friedrich Merz, CDU das Inkasso-Unternehmen von Lone Star berät.
http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/programmhinweise/fernsehen/
2008/01/20080116_diestoryhausweg.phtml
Dieser Filmbeitrag darf per einstweiliger Verfügung nicht mehr ausgestrahlt werden. Die Sparkassen haben diese einstweilige Verfügung bei einem Berliner Gericht durchgesetzt.
Ich hoffe, daß der/die Kläger keine gesundheitliche Schäden davongetragen haben. Denn diese haben seit 2004 also seit 4 Jahren um ihr Recht gekämpft.
In dem o.a. Filmbeitrag und in den Tagesthemen der ARD wurde ebenfalls von einigen Selbstmorden gesprochen. Was mich erschüttert hat und zeigt, wie verzweifelt diese Leute waren.
Ein Herr Friedrich Merz, sollte sich schämen, solche Machenschaften zu unterstützen. Aber diese Gewissenslosigkeit zieht sich bei den Politikern, ob das die CDU, CSU, FDP, SPD oder inzwischen auch die Grünen sind, bundesweit durch.
Geldgier ohne Ende!
Sie richten ihr Fähnchen nach dem Wind, je nachdem welcher Lobbyist mal wieder mit ein paar Kröten winkt!
Kein Wunder daß manche Leute ihr Kreuzerl bei LINKs machen! Ich habe dafür vollstes Verständnis!
Daß Frau Zypries eine wasserdichte Gesetzeslage zugunsten des Verbrauchers schafft, wie in den von Herrn Oechsner letzten drei Absätzen beschrieben, glaube ich erst, wenn ich das Gesetzt schwarz auf weiß vor mir liegen und bis ins kleinste Detail geprüft habe.
Bisher arbeitet die Lobby der Kraken so gut im Hintergrund, daß einem angesichts der Selbstmorde schlecht wird!!!
Heute bin ich froh, dass es nicht geklappt hat!
Auch in diesem Fall zeigt sich - die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen!
wurde höchste Zeit, daß die Rechtsprechung sich auf diese "Geschäftsleute" konzentriert.
Übrigens gehört Friedrich Merz, ehemaliger CDU-Vorsitzender seit 2004 zur Kanzlei "Mayer, Brown, Rove & Maw", die Hudson Advisors berät. Hudson Advisors ist die Inkassotochter von Lone Star, die die Verwertung der von Lone Star aufgekauften Kredite übernimmt.
Weiterer Kommentar überflüssig.
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