Immobilienkauf:Grunderwerbsteuer legal senken

Zahlt der Käufer eine Ablöse für Markise, Einbauküche oder Alarmanlage, kann er den steuerpflichtigen Kaufpreis um diesen Betrag reduzieren.

Für die Grunderwerbsteuer kommen nur "wesentliche Bestandteile" eines Gebäudes in Betracht. Laut Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches handele es sich dabei um Bestandteile, die nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass einer davon zerstört oder in seinem Wesen verändert werde.

Übernimmt der Käufer also Einbauküche, -schränke, Geräteschuppen, Alarmanlage oder Sonnen-Markise zahlt dafür eine Ablöse, muss er auf diesen Betrag keine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent zahlen. Der zu versteuernde Kaufpreis reduziert sich also um Einrichtungen, die der Käufer übernimmt.

Aktenzeichen: Finanzgericht Köln 5 K 3894/01.

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