Grundpfandrecht
Will der Käufer die Immobilie bezahlen, muss er sich meistens Geld leihen. Das Eigenkapital reicht in den wenigsten Fällen. Der Geldgeber sichert sich das geliehene Geld mit einem Grundpfandrecht. Der Käufer kann wählen, ob er das Grundpfandrecht als Grundschuld oder als Hypothek in der Abteilung III des Grundbuchs festhalten will.
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein "abstraktes Sicherungsmittel" und besteht auch nach vollständiger Darlehenstilgung in voller Höhe weiter. Das hat Vorteile: Die Grundschuld kann jederzeit als Sicherheit für eine neues Darlehen als Sicherung eingesetzt werden. Die Kosten für eine Neubestellung entfallen.
Hypothek
Die Hypothek sichert ein ganz bestimmtes Darlehen. Mit jeder Tilgung verringert sich das Darlehen und so auch die Hypothek. Hat der Schuldner das Darlehen zurückgezahlt, ist auch die Hypothek verbraucht. Will der Eigentümer eine neue Immobilie kaufen, muss er auch eine neue Hypothek bestellen. Neue Kosten fallen an.