Gericht verbietet Gmail:Deutscher siegt gegen Google

Um den Markennamen für seinen E-Mail-Service liefert sich Google eine erbitterte Schlacht mit einem Hamburger Unternehmer - und hat jetzt vor Gericht eine Schlappe kassiert. Was sich für Besitzer einer Google-EMail-Adresse ändert.

Der Jungunternehmer Daniel Giersch hat im Streit mit Google um den Namen "G-mail'' einen wichtigen Sieg errungen. Der US-Konzern darf das Zeichen "Gmail'' in Deutschland nicht verwenden, weil es die Markenrechte von Giersch verletzt, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht.

Die Rechtslage sei für das Gericht so eindeutig, dass es die Revision nicht zugelassen habe, sagte Gierschs Anwalt Sebastian Eble am Donnerstag.

Giersch baut unter dem Namen "G-Mail'' seit dem Jahr 2000 ein sogenanntes E-Mail-System auf, das den Grundsätzen des Postgeheimnisses unterliegt. Für dieses Mail-System besitzt Giersch die Markenrechte.

Der 33-Jährige wird nach eigenen Angaben europaweit von Google mit Prozessen überzogen. Klagen des Konzerns, der sich erst seit 2004 das Namensrecht an "Gmail'' sichern will, seien auch in Spanien, Portugal und der Schweiz anhängig.

Anwalt Eble zufolge hatte Google "schriftlich angekündigt'', seinen Mandanten "so lange im Ausland zu bekämpfen, bis er die in Deutschland geltend gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lässt.'' Vermutungen, er wolle sein Markenrecht überteuert an Google verkaufen, wies Giersch zurück.

Für die Nutzer des Mail-Dienstes von Google ändert sich in Deutschland durch den Rechtsstreit nichts. Schon seit zwei Jahren ist der Service hierzulande unter der Internetadresse mail.google.com erreichbar.

Angemeldete Benutzer erhalten als Endung ihrer Adresse den Zusatz googlemail.com, während andernorts gmail.com dahinter steht.

© SZ vom 06.07.2007/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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