Euro:Krumme Touren mit Mietverträgen und Nebenkosten

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Der Vermieter muss mit krummen Beträgen rechnen und darf nicht zu seinen Gunsten aufrunden.

Ab 1. Januar 2002 zahlt ganz Euroland Brot, Auto oder Miete mit dem Euro.

Bestehende Verträge

Grundsätzlich gilt auch für Mietverträge die Regelung der Euro-Verordnung 1103/97 des Rates der Europäischen Union. Danach bleibt die Kontinuität sämtlicher vor der Währungsumstellung abgeschlossenen Verträge erhalten. Mietverträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht neu verhandelt werden.

Übernehmen Daueraufträge und Lastschriften die Mietzahlung, rechnet die Bank den Betrag automatisch um.

Begleichen monatliche Einzelüberweisungen die Miete, müssen die Beträge dem offiziellen Umrechnungskurs entsprechen, auch die Rundungen.

Mieter sollten nachrechnen, dass der neue Betrag auch der tatsächlichen Umrechnung entspricht, falsch auf- oder abrunden ist verboten. Die Höhe der Miete darf nicht mit Hilfe der Euro-Umstellung verändert werden.

Neue Verträge

Für neu abzuschließende Mietverträge gibt es die Möglichkeit, den Mietzins bereits jetzt in Euro auszuweisen. Sie können aber auch noch auf DM-Basis abgeschlossen und dann ebenfalls zum 1. Januar auf Euro umgestellt werden.

Offizieller Kurs

Für die Umstellung gilt der offizielle Umrechnungskurs von 1,95583. DM-Beträge werden durch 1,95583 geteilt. Die entstehenden Beträge werden bis auf die dritte Stelle nach dem Komma berechnet und dann nach kaufmännischer Sitte bis vier ab- und ab fünf aufgerundet.

So würde beispielsweise eine Miete von jetzt 1 000 Mark exakt 511,29188 Euro betragen. Durch Abrundung entsteht ein künftiger Mietbetrag von 511,29 Euro.

Die Rundungsregeln sind bindend.

Mieterhöhungen

Reguläre Mieterhöhungen müssen ab 1. Januar in Euro vorgenommen werden. Bis dahin können sie in Mark oder in Mark und Euro ausgewiesen werden.

Nebenkosten

Für Nebenkostenabrechnungen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Mieter. Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen MieterbundesMietern rät Mietern mit Lastschriftverfahren, im Januar "sicherheitshalber nochmal nachzurechnen". Wohnungsbesitzer dürfen nämlich die neuen Euro-Beträge nicht glätten, auch wenn sie noch so "krumm" sind. "Beträgt die Miete dann 858,22 Euro darf ein Vermieter nicht einfach 860 oder 870 Euro daraus machen", betont Ropertz.

Die Euro-Umstellung darf nicht zu einer verkappten Mieterhöhung, Veränderung des Mietvertrags oder gar außerordentlichen Kündigung führen. Zum Umgewöhnen werden Buchungen in den ersten Monaten 2002 ohnehin noch in Mark-Beträgen auf dem Kontoauszug erscheinen.

(sueddeutsche.de/ Ring Deutscher Makler)

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